GUTMANN ZANDER-BÖHM
Kanzlei am Winterhuder Markt-Telefonnummer

Service > Gesprächstermin und Beratung per Video

Bürozeiten der Kanzlei

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, persönlicher Kontakt von Angesicht zu Angesicht und das direkte Gespräch miteinander möchten wir als Menschen nicht missen. Gerade auch bei der Beratung und Betreuung Ihrer rechtlichen Anliegen sind Gespräche oft unerlässlich und ein unersetzliches Element der Kommunikation. Wir haben uns nicht zuletzt im Lichte der Covid-19-Pandemie entschlossen, eine Videoberatung als zusätzliches Mittel der Kommunikation aufzunehmen. Warum Beratungstermine per Video? Zu Beginn eines Mandats, aber auch im Verlaufe dessen, ist es manchmal richtiger und besser, persönlich miteinander zu sprechen. Dinge lassen sich leichter klären und erklären, Rückfragen - von Anwaltsseite und von Ihnen - sind einfacher gestellt und beantwortet. Oft entwickeln sich Gedanken besser in einem Gespräch. Doch ist ein Termin in der Kanzlei manchmal schwer zu erhalten: Wir Anwältinnen haben Termine und auch Sie haben Ihren Berufs-Alltag. Hier kann ein Termin per Video helfen, schnell(er) und ohne finanziellen und zeitlichen Aufwand, einen Gesprächstermin mit uns wahrzunehmen. Ihre Vorteile dabei: Sie können persönlich in Kontakt mit der bearbeitenden Rechtsanwältin treten. Der technische und finanzielle Aufwand ist beinahe gleich null. An- und Abfahrt entfallen. Der zeitliche Aufwand wird deutlich reduziert. So können wir auch Mandantinnen und Mandanten betreuen, die nicht aus Hamburg oder der näheren Umgebung kommen. Sie können den Termin der Video-Sprechstunde leichter in Ihren (Berufs)-Alltag integrieren. Video-Termine sind auch in laufenden Mandanten eine Alternative zu Folgeterminen in der Kanzlei zum Beispiel zur Besprechung der durch eine Akteneinsicht gewonnenen Erkenntnisse. Wie läuft ein Video-Gesprächstermin ab? In einem Video-Gesprächstermin läuft das Gespräch zwischen Ihnen und uns fast genauso ab wie in der Kanzlei. Sie und Ihre Rechtsanwältin befinden sich nur nicht physisch am selben Ort. Der Austausch erfolgt am Bildschirm, ohne dass Sie hierzu in die Kanzlei kommen müssen. Der konkrete Ablauf: Sie vereinbaren mit der Kanzlei einen Video-Gesprächstermin mit der zuständigen Rechtsanwältin. Wir klären mit Ihnen einige Formalien: Sie erhalten unsere Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)-Information, bestätigen deren Erhalt und geben Ihr Einverständnis für den Video-Gesprächstermin und die einzuhaltenden Rahmenbedingungen ab. Anschließend erhalten Sie von der Kanzlei per Mail einen Link für die Einwahl zum Termin. Am Tag des Video-Gesprächstermin öffnen Sie die Mail pünktlich und klicken auf den Link, sollte dieser nicht anklickbar sein, dann kopieren Sie den Link und fügen ihn in die Adresszeile des von Ihnen verwendeten Internetbrowser ein. Sie müssen kein Programm/keine App installieren. Welche technische Ausstattung benötige ich? Computer (64 bit), Tablet, Smartphone mit Bildschirm oder Display Kamera (mind. 640x480 Pixel), Mikrofon und Lautsprecher Stabile Internetverbindung (für den gesicherten Zugang zum Internet auf Ihrer Seite sind Sie verantwortlich – es wird empfohlen keinen Hotspot oder anderes offenes Internet zu verwenden) Browser: Chrome, Firefox, Safari. Bitte achten Sie auf gute Beleuchtung und eine ruhige Umgebung. Die Beleuchtung sollte vorzugsweise von vorn kommen oder unmittelbar von oben. Bedenken Sie bitte, dass der Hintergrund im Bild zu sehen sein wird. Schalten Sie an Ihrem Smartphone die Benachrichtigungsfunktionen aus, bitte auch den Fernseher und sonstige Audioquellen, schließen Sie Fenster und Türen. Möchten Sie ein Schreiben o.ä. besprechen, senden Sie uns das Schreiben bitte bis einen Tag vor dem Termin per Post oder E-Mail zu. Datensicherheit Die Kanzlei nutzt den Dienst von der Red Medical Systems GmbH. Ein Anbieter, der ursprünglich Videosprechstunden zwischen Arzt und Patient entwickelt hat. Die technischen Voraussetzungen für Datenschutz und Datensicherheit wurden daher unter den Gesichtspunkten des besonders schutzwürdigem Vertrauensverhältnis und der Möglichkeit der Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht entwickelt also ähnliche Anforderungen die auch an das Mandatsverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant gestellt sind. Konkret bedeutet dies: Die Übertragung der Videosprechstunde erfolgt über das Internet mittels einer so ge- nannten Peer-to-Peer (Rechner-zu-Rechner)Verbindung, dies bedeutet ohne Nutzung eines zentralen Servers wie Sie dies von Zoom oder anderen Diensten vielleicht kennen. So ist schon technisch ausgeschlossen, den Datenstrom mitzulesen oder zu speichern. Diese Anforderung wird von herkömmlichen Videodiensten nicht erfüllt, da deren Datenströme immer über zentrale Server geleitet werden. Denn geht schon darum, dass der Anbieter oder Dritte keine Kenntnis über das Bestehen eines Mandatsverhältnisses erlangen. Der Videodienstanbieter gewährleistet, dass sämtliche Inhalte des Video-Gesprächs- termins während des gesamten Übertragungsprozesses nach dem aktuellen Stand der Technik Ende-zu-Ende verschlüsselt sind und von ihm (dem Anbieter) weder eingesehen noch gespeichert werden. Alle Metadaten werden nach spätestens 3 Monaten gelöscht und werden nur für die zur Abwicklung der Videosprechstunde notwendigen Abläufe genutzt. Dem Videodienstanbieter und dem Rechtsanwalt ist es strafrechtlich untersagt, Daten unbefugten Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu machen. Es werden folgende gesetzlichen Anforderungen erfüllt: o Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 291g Absatz 4 SGB V, o § 203 StGB, o die DSGVO. Als einziges System in Deutschland hat RED connect ein Datenschutz-Gütesiegel des Unabhängigen Landesdatenschutzzentrums (ULD) und das ips-Gütesiegel der datenschutz cert GmbH. Ebenso bestehen weitere Zertifikate mit strengen und besonderen Anforderungen, welche Datenschutz und Sicherheit des Videodienstanbieters bestätigen. Sie werden nun verstehen, dass wir eine Kommunikation über Anbieter wie Zoom, WhatsApp, Skype, Facetime oder ähnliche nicht führen. Ihre Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwältin Melanie Gutmann Rechtsanwältin Constanze Zander-Böhm
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig - überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
montags bis donnerstags 9.00 bis 17.00 Uhr freitags 9.00 bis 13.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen. Telefon +49 (0)40 414 334 500 E-Mail kanzlei@bgzb.de
montags bis donnerstags 9.00 bis 21.00 Uhr

Sprechzeiten der Anwälte

Informationen zur Videoberatung via RED Medical

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Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude   Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt  gegenüber der Haspa im Gewerbehof.  Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum. Datenschutzerklärung Impressum Telefon	+49 (0)40 - 414 334 500  Fax		+49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail	kanzlei@bgzb.de  Bürozeiten: Mo-Do	9.00 bis 17.00 Uhr Fr		9.00 bis 13.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause  von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.
Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt gegenüber der Haspa im Gewerbehof. Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum.
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Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, persönlicher Kontakt von Angesicht zu Angesicht und das direkte Gespräch miteinander möchten wir als Menschen nicht missen. Gerade auch bei der Beratung und Betreuung Ihrer rechtlichen Anliegen sind Gespräche oft unerlässlich und ein unersetzliches Element der Kommunikation. Wir haben uns nicht zuletzt im Lichte der Covid-19-Pandemie entschlossen, eine Videoberatung als zusätzliches Mittel der Kommunikation aufzunehmen. Warum Beratungstermine per Video? Zu Beginn eines Mandats, aber auch im Verlaufe dessen, ist es manchmal richtiger und besser, persönlich miteinander zu sprechen. Dinge lassen sich leichter klären und erklären, Rückfragen - von Anwaltsseite und von Ihnen - sind einfacher gestellt und beantwortet. Oft entwickeln sich Gedanken besser in einem Gespräch. Doch ist ein Termin in der Kanzlei manchmal schwer zu erhalten: Wir Anwältinnen haben Termine und auch Sie haben Ihren Berufs-Alltag. Hier kann ein Termin per Video helfen, schnell(er) und ohne finanziellen und zeitlichen Aufwand, einen Gesprächstermin mit uns wahrzunehmen. Ihre Vorteile dabei: Sie können persönlich in Kontakt mit der bearbeitenden Rechtsanwältin treten. Der technische und finanzielle Aufwand ist beinahe gleich null. An- und Abfahrt entfallen. Der zeitliche Aufwand wird deutlich reduziert. So können wir auch Mandantinnen und Mandanten betreuen, die nicht aus Hamburg oder der näheren Umgebung kommen. Sie können den Termin der Video-Sprechstunde leichter in Ihren (Berufs)-Alltag integrieren. Video-Termine sind auch in laufenden Mandanten eine Alternative zu Folgeterminen in der Kanzlei zum Beispiel zur Besprechung der durch eine Akteneinsicht gewonnenen Erkenntnisse. Wie läuft ein Video-Gesprächstermin ab? In einem Video-Gesprächstermin läuft das Gespräch zwischen Ihnen und uns fast genauso ab wie in der Kanzlei. Sie und Ihre Rechtsanwältin befinden sich nur nicht physisch am selben Ort. Der Austausch erfolgt am Bildschirm, ohne dass Sie hierzu in die Kanzlei kommen müssen. Der konkrete Ablauf: Sie vereinbaren mit der Kanzlei einen Video-Ge- sprächstermin mit der zuständigen Rechtsanwältin. Wir klären mit Ihnen einige Formalien: Sie erhalten unsere Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)-Information, bestätigen deren Erhalt und geben Ihr Einverständnis für den Video-Gesprächs- termin und die einzuhaltenden Rahmenbedingungen ab. Anschließend erhalten Sie von der Kanzlei per Mail einen Link für die Einwahl zum Termin. Am Tag des Video-Gesprächstermin öffnen Sie die Mail pünktlich und klicken auf den Link, sollte dieser nicht anklickbar sein, dann kopieren Sie den Link und fügen ihn in die Adresszeile des von Ihnen verwen- deten Internetbrowser ein. Sie müssen kein Programm/keine App installieren.
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Welche technische Ausstattung benötige ich? Computer (64 bit), Tablet, Smartphone mit Bildschirm oder Display Kamera (mind. 640x480 Pixel), Mikrofon und Lautsprecher Stabile Internetverbindung (für den gesicherten Zugang zum Internet auf Ihrer Seite sind Sie verantwortlich – es wird empfohlen keinen Hotspot oder anderes offenes Internet zu verwenden) Browser: Chrome, Firefox, Safari. Bitte achten Sie auf gute Beleuchtung und eine ruhige Umgebung. Die Beleuchtung sollte vorzugsweise von vorn kommen oder unmittelbar von oben. Bedenken Sie bitte, dass der Hintergrund im Bild zu sehen sein wird. Schalten Sie an Ihrem Smartphone die Benachrichtigungs-funktionen aus, bitte auch den Fernseher und sonstige Audioquellen, schließen Sie Fenster und Türen. Möchten Sie ein Schreiben o.ä. besprechen, senden Sie uns das Schreiben bitte bis einen Tag vor dem Termin per Post oder E-Mail zu.
Datensicherheit Die Kanzlei nutzt den Dienst von der Red Medical Systems GmbH. Ein Anbieter, der ursprünglich Videosprechstunden zwischen Arzt und Patient entwickelt hat. Die technischen Voraussetzungen für Datenschutz und Datensicherheit wurden daher unter den Gesichtspunkten des besonders schutzwürdigem Vertrauensverhältnis und der Möglichkeit der Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht entwickelt also ähnliche Anforderungen die auch an das Mandatsverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant gestellt sind. Konkret bedeutet dies: Die Übertragung der Videosprechstunde erfolgt über das Internet mittels einer so genannten Peer-to-Peer (Rechner-zu-Rechner) Verbindung, dies bedeutet ohne Nutzung eines zentralen Servers wie Sie dies von Zoom oder anderen Diensten vielleicht kennen. So ist schon technisch ausgeschlossen, den Datenstrom mitzulesen oder zu speichern. Diese Anforderung wird von herkömmlichen Video- diensten nicht erfüllt, da deren Datenströme immer über zentrale Server geleitet werden. Denn geht schon darum, dass der Anbieter oder Dritte keine Kenntnis über das Bestehen eines Mandatsver- hältnisses erlangen. Der Videodienstanbieter gewährleistet, dass sämtliche Inhalte des Video-Gesprächstermins während des gesamten Übertragungsprozesses nach dem aktuellen Stand der Technik Ende-zu-Ende verschlüsselt sind und von ihm (dem Anbieter) weder eingesehen noch gespeichert werden. Alle Metadaten werden nach spätestens 3 Monaten gelöscht und werden nur für die zur Abwicklung der Videosprechstunde notwendigen Abläufe genutzt. Dem Videodienstanbieter und dem Rechtsanwalt ist es strafrechtlich untersagt, Daten unbefugten Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu machen. Es werden folgende gesetzlichen Anforderungen erfüllt: o Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 291g Absatz 4 SGB V, o § 203 StGB, o die DSGVO. Als einziges System in Deutschland hat RED connect ein Datenschutz-Gütesiegel des Unabhängigen Landesdaten- schutzzentrums (ULD) und das ips-Gütesiegel der datenschutz cert GmbH. Ebenso bestehen weitere Zertifikate mit strengen und besonderen Anforderungen, welche Datenschutz und Sicherheit des Videodienstanbieters bestätigen. Sie werden nun verstehen, dass wir eine Kommunikation über Anbieter wie Zoom, WhatsApp, Skype, Facetime oder ähnliche nicht führen. Ihre Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwältin Melanie Gutmann Rechtsanwältin Constanze Zander-Böhm
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