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Sozialträger für Menschen in besonderen Lebenslagen
Erfahrung, Fachwissen und Überzeugung
Sie sind behindert, von Behinderung bedroht oder schwerbehindert
oder kämpfen gerade um die Anerkennung?
Sie sind Opfer einer Straftat
oder haben einen Impfschaden erlitten
oder wurden Opfer im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes?
Sie haben möglicherweise gegenüber
verschiedenen Sozial(versicherungs)trägern einen Anspruch.
Im
Regelfall
haben
wir
es
hier
mit
den
Versorgungsämtern
und
den
Grundsicherungsträgern
(Sozialamt)
zu
tun.
Ansprüche
können
sich
aber
auch
an
die
Träger
der
Rentenversicherung,
die
Berufsgenossenschaften oder die Jobcenter und das Arbeitsamt richten.
Sie sind behindert und benötigen besondere Förderung?
Ihnen wird der Zugang zu Leistungen verweigert, weil die Behörde Ihre Behinderung
bzw. deren Ausmaß bestreitet oder Sie nicht für ein Opfer hält?
Dann sind Sie bei uns richtig.
Wir
vertreten
Sie
routiniert,
wenn
das
Versorgungsamt
Ihre
Behinderung
oder
Schwerbe-
hinderung
nicht
oder
unzureichend
festgestellt
hat
oder
Ihnen
die
entsprechenden
Nachteilsausgleiche nicht zugesprochen hat.
(Hilfsmittel, persönliches Budget, Maßnahmen zur Teilhabe an der Gesellschaft und das Sozialamt
verweigert die entsprechende Hilfestellung).
Wir
sind
zwar
nicht
bei
„Wünsch‘
Dir
was!“,
aber
die
Versorgung
behinderter
und
von
Behinderung
bedrohter
Menschen
hat
individuell
zu
erfolgen
und
eben
nicht
pauschal
nach
internen Verwaltungsvorschriften. Lassen Sie sich gern helfen.
Wir befassen uns auch mit zivilrechtlichen Konflikten zwischen Ihnen und dem Seniorenheim
oder dem Träger der Behindertenwerkstatt oder der Wohngruppe.
Sie sind Opfer einer Gewalttat geworden?
Aufgrund einer staatlich empfohlenen Impfung
haben Sie einen Gesundheitsschaden erlitten?
Sie wurden in einem bewaffneten Konflikt verletzt?
Ja, und nun enthält Ihnen der Staat genau diese Anerkennung
und die entsprechenden Leistungen vor.
Nehmen Sie das nicht einfach hin, sondern wehren Sie sich.
Entweder mit Hilfe des Weißen Rings oder mit unserer Unterstützung.
„Sei ein Freund der Schwachen
und liebe die Gerechtigkeit.“
Friedrich von Schiller
Besser
(und
kürzer)
kann
ich
meine
Entscheidung,
Fachanwalt
für
Sozialrecht,
zu sein, nicht erklären.
Bitte beachten Sie:
Die Informationen dieser Seiten stellen keine
Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig
- überwiegend in
Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen,
Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,
aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Besprechungen sind nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
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in unserer Kanzlei
•
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und/oder Fieber sagen Sie Termine bitte wieder ab.
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vereinbarten Termin, da die Wartezone gesperrt ist.
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• Zur Vermeidung nicht zwingend erforderlicher Kontakte,
werfen Sie abzugebende Unterlagen bitte in unseren Brief-
kasten im Hausflur im 1. Stock. Originalunterlagen foto-
kopieren wir und senden die Originale zurück.
Sie sind behindert oder schwerbehindert im Sinne der
deutschen Gesetze und benötigen ergänzende Leistungen
Kanzlei am Winterhuder Markt
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gegenüber der Haspa im Gewerbehof.
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