Kanzlei am Winterhuder Markt
Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR
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Sozialrecht
> für Angehörige, Kinder,
Schwiegerkinder, Eltern
- Elternunterhalt
Angehörige
Kinder, Schwiegerkinder, Eltern
Ihre
Mutter
hat
ihr
Leben
lang
gearbeitet,
die
Rente
zuzüglich
der
mageren
Witwenrente
reicht
nicht
zum
Leben,
das
Sozialamt
springt
ein.
Das
Sozialamt
verlangt
zunächst keine Beteiligung an den Kosten.
Nun
stellt
sich
aufgrund
der
gesundheitlichen
Lage
Pflegebedarf
ein
und
das
Sozialamt
trägt
die
Kosten
der
Pflege,
die
durch
die
Rente
Ihrer
Mutter
nicht
gedeckt
ist.
Kann
die
Behörde
von
Ihnen
Auskunft
über
Ihr
Einkommen
verlangen
und
Sie
an
den
Kosten
der
Pflege
beteiligen?
Was
jahrelang
diskutiert
und
von
den
Gerichten
unterschiedlich
entschieden
wurde,
wurde
durch
das
Angehörigen-Entlastungsgesetz
,
dessen
Regelungen
zum 01.01.2020 in Kraft getreten sind, entschieden:
Kinder,
deren
Eltern
nach
dem
SGB
XII
(Sozialhilfe)
Leistungen
zurPflege
erhalten
(wenn
also
die
Rente
und
die
Leistungen
der
Pflegeversicherung
für
das
Seniorenheim
nicht
reichen),
müssen
erst
dann
einen
Beitrag
leisten,
wenn
ihr
Bruttoeinkommen
über € 100.000,00 jährlich liegt.
Das
regelt
nunmehr
der
neu
eingefügte
§
94
Abs.
1a
SGB
XII.
Das
neue
Gesetz
entlastet
Tausende
von
Kindern
und
Schwiegerkindern.
Die
Auskunftsersuchen
der
Sozialämter
gegenüber
den
Kindern
–
in
der
Regel
gestandene
Personen
50+
und
deren Ehepartner*innen – werden weniger werden.
Wie können wir Ihnen helfen?
Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie mit einem
Auskunftsersuchen konfrontiert sind.
Auch ein Bruttoeinkommen von € 100.000,00 bedeutet
nicht zwingend erhebliche Leistungsfähigkeit, hier kann
ein Beratungsgespräch helfen.
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig
- überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen,
Niedersachsen,Mecklenburg-Vorpommern,
aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Bitte beachten Sie:
Die Informationen dieser Seiten stellen keine
Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Besser (und kürzer) kann ich meine Entscheidung,
Fachanwalt für Sozialrecht, zu sein, nicht erklären.
„Sei ein Freund der Schwachen
und liebe die Gerechtigkeit.“
Friedrich von Schiller
Ihre Anprechpartnerin
Rechtsanwältin Constanze Zander Böhm,
Fachanwältin für Sozialrecht und Migrationsrecht