GUTMANN ZANDER-BÖHM
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Sozialrecht > Versicherte und Sozialleistungsempfänger

Wie können wir Ihnen helfen? Sie haben Leistungsansprüche gegenüber dem Staat bzw. einem der vielen Versicherungsträger, die Ihnen verwehrt werden oder ein Sozialleistungsträger will Geld zurück. Die Unterschiedlichkeit der Fragen, die sich hierbei ergeben können, sind so groß, wie das Leben jedes einzelnen mit keinem anderen zu vergleichen ist. Einige Beispiele zur besseren und ersten Einordnung sehen Sie hier aufgezählt. Rechtsanwältin Constanze Zander-Böhm ist Fachanwältin für Sozialrecht mit Erfahrung und Engagement. Also fragen Sie uns einfach!

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Sozialversicherungsträger

Krankenkasse

Im Regelfall legen wir unsere Krankenkassenkarte vor, diese wird ausgelesen und dann erhalten wir die Leistungen, die erforderlich sind. Was kann man tun, wenn die medizinisch erforderliche Leistung dann doch mit einem Mal verweigert wird? Die Lohnfortzahlung endet nach sechs Wochen und da Sie noch nicht wieder zur Arbeit gehen können, zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Gestritten wird aber nicht nur über den Umfang der Leistungen sondern auch über die Höhe der Beiträge und über die Mitgliedschaft in der Krankenkasse selbst. Was tun, wenn die Krankenkasse nicht leistet, weil sie der Meinung ist, dass eine Behandlung nicht erforderlich ist, Sie eine stationäre Reha gar nicht benötigen, das Krankengeld einstellt, weil Sie längst wieder arbeiten gehen könnten? Rollstuhl, klar, der ganz günstige, aber in dem können Sie weder lang sitzen noch sich damit fortbewegen. Sie sind selbstständig und der Beitragsbescheid scheint Ihnen nicht geheuer? Nehmen Sie das nicht so einfach hin. Sie haben ein Widerspruchs- und Klagerecht. Wir unterstützen Sie!
Erfahrung, Fachwissen und Überzeugung
Bitte beachten Sie: Die Informationen dieser Seiten stellen keine Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.

Bundesagentur für Arbeit

Sie haben Ihre Arbeit verloren oder ein langjähriges Arbeitsverhältnis aufgelöst und eine Abfindung erzielt und freuen sich über die jahrelangen Einzahlungen, denn nun haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld und dann zahlt die Behörde nicht. Sie erkranken, während Sie im Arbeitslosengeldbezug sind. Sie werden sanktioniert, weil die Arbeitsagentur meint, dass Sie sich nicht an die Vorschriften halten. Sie wünschen eine Umschulung, eine berufliche Rehabilitation und diese wird Ihnen verweigert. Sprechen Sie uns gern an.

Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Land,

Knappschaft Bahn – See

Sie waren lange krank und benötigen eine medizinische Reha? Sie können dauerhaft nicht mehr arbeiten? Für Sie ist nicht nachvollziehbar, warum der Rentenantrag oder der Antrag auf Reha abgelehnt wurde? Möglicherweise ist die Einschätzung des Rentenversicherers einfach falsch. Möglicherweise wurde Ihre Altersrente falsch berechnet oder das Zusammentreffen verschiedener Renten wurde nicht richtig berechnet. Wir vertreten Sie in Rechtsstreitigkeiten gegenüber den Rentenversicherungsträgern. Im Leistungsbereich handelt es sich hierbei im Schwerpunkt um Streitigkeiten wegen Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrenten, beruflicher und medizinischer Rehabilitation (Kur), Hilfsmitteln und korrekter Berechnung der Rente bei Zusammentreffen mehrerer Renten. Um nur einige wesentliche „Baustellen“ mit dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger zu nennen.

Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung sichert allenfalls das absolut Notwendige. Hier wird neben erforderlichen Investitionen (Zuschuss zu erforderlichen Umbaukosten z.B. des Bades) insbesondere um die Einstufung in die Pflegestufen gestritten. Es geht neben der Frage der Pflegestufen und damit um den Umfang der Leistungen des Pflegedienstes und der Höhe des Pflegegeldes auch um den Rentenversicherungsbeitrag für die Pflegeperson. Der medizinische Dienst der Krankenkassen (kurz MDK) hat es bei seinen Hausbesuchen oft eilig und er ist in der Tendenz restriktiv und dann kommt hinzu, dass Mama, Opa, Tante beim Besuch des Gutachters deutlich machen wollte, wie viel sie bzw. er noch kann, auch wenn der Tagesablauf ganz anders aussieht als von ihr bzw. ihm geschildert. Pflegestufe I oder Pflegestufe II machen einen erheblichen finanziellen und versorgungs- praktischen Unterschied aus. Wissen Sie eigentlich, welche Rechte Sie als pflegender Angehöriger haben? Lassen Sie sich beraten und vertreten.

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften wachen dauernd über uns und das ist auch gut so. Sie sind dafür zuständig, dass die Arbeitgeber die Sicherheitsvorschriften einhalten und kümmern sich um Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten. Man kann trotzdem in Streit mit ihnen geraten, wenn sie anzweifeln, dass bestimmte Unfälle Arbeits- oder Wegeunfälle waren und wenn sie die Folgen von anerkannten Unfällen zu gering bewerten. Hier geht es oft um begehrte Renten, die Anerkennung einer MdE und um die Frage der Höhe oder des Eintritts der Rente. Was tun, wenn sie eine Umschulungsmaßnahme ablehnen oder das Übergangsgeld falsch berechnen? Es können Berufskrankheiten auftreten – als Kassiererin im Supermarkt oder als Sekretärin leiden Sie an einer chronischen Sehnenscheidenentzündung, als Friseurin treten Allergien gegen die eingesetzten Produkte auf, als Steinmetz können Sie die erforderlichen Maschinen nicht mehr halten – und die Berufsgenossenschaft lehnt die Anerkennung einer Berufskrankheit ab. Sprechen Sie uns gern an.

Jobcenter

Manchmal befinden wir uns in schier ausweglosen Situationen. Neben dem Umstand, dass wir sozial und gesundheitlich am Ende sind, geht uns auch noch das Geld aus oder das was wir benötigen ist unendlich teuer. Es bleibt uns dann nichts anderes übrig, als uns an das Jobcenter oder das Sozialamt zu wenden. Das Jobcenter ist dann für Sie zuständig, wenn Sie grundsätzlich erwerbsfähig sind, der Rentenversicherungsträger also keine mittelfristige oder dauerhafte Erwerbsunfähigkeit festgestellt hat. Das Jobcenter meint, dass Sie Leistungen zu Unrecht erhalten haben und erlässt einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid. Der muss nicht richtig sein. Möglicherweise hat das Jobcenter übersehen, dass etwaiges Einkommen gar nicht zu berücksichtigen ist oder Vermögen gar nicht einzusetzen ist. Das Jobcenter will Sie zum Wohnungswechsel zwingen und zahlt nur noch die „angemessene Miete“? Sind die Entscheidungen unzureichend und auch noch falsch, vertreten wir Sie engagiert gegenüber der Behörde im Widerspruchsverfahren und vor Gericht.

Sozialleistungsträger

Sozialamt

Das Sozialamt ist für Ihren Antrag dann zuständig, wenn das Jobcenter eben nicht zuständig ist. Das betrifft Sie als Rentner im weitesten Sinne. Hier treffen Sie noch schärfere Sanktionsmechanismen, was den Einsatz von Einkommen und Vermögen angeht, als es bei Hartz IV Empfängern der Fall ist. Sie haben einen prekären Aufenthaltsstatus und erhalten deshalb Leistungen lediglich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Sozialamt hat die Leistungen gekürzt, weil es meint, dass Sie missbräuchlich Leistungen erhalten? Das Sozialamt berechnet Ihr Einkommen und die Kosten der Unterkunft falsch? Wenden Sie sich gern an uns.
„Sei ein Freund der Schwachen und liebe die Gerechtigkeit.“ Friedrich von Schiller
Besser (und kürzer) kann ich meine Entscheidung, Fachanwalt für Sozialrecht, zu sein, nicht erklären.
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig - überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Constanze Zander-Böehm I Rechtsanwältin I Fachanwältin für Sozialrecht und Migrationsrecht I Hamburg Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude   Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt  gegenüber der Haspa im Gewerbehof.  Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum. Datenschutzerklärung Impressum Telefon	+49 (0)40 - 414 334 500  Fax		+49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail	kanzlei@bgzb.de  Bürozeiten: Mo-Do	9.00 bis 17.00 Uhr Fr		9.00 bis 13.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause  von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.
Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt gegenüber der Haspa im Gewerbehof. Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum.
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Sozialrecht

> Versicherte

und Sozialleistungsempfänger

Wie können wir Ihnen helfen?

Sie haben Leistungsansprüche gegenüber dem Staat bzw. einem der vielen Versicherungsträger, die Ihnen verwehrt werden oder ein Sozialleistungsträger will Geld zurück. Die Unterschiedlichkeit der Fragen, die sich hierbei ergeben können, sind so groß, wie das Leben jedes einzelnen mit keinem anderen zu vergleichen ist. Einige Beispiele zur besseren und ersten Einordnung sehen Sie hier aufgezählt. Rechtsanwältin Constanze Zander-Böhm ist Fachanwältin für Sozialrecht mit Erfahrung und Engagement. Also fragen Sie uns einfach!

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Sozialversicherung I Sozialleistung I Hamburg I Fachanwalt Sozialrecht

Sozialversicherungsträger

Krankenkasse

Im Regelfall legen wir unsere Krankenkassenkarte vor, diese wird ausgelesen und dann erhalten wir die Leistungen, die erforderlich sind. Was kann man tun, wenn die medizinisch erforderliche Leistung dann doch mit einem Mal verweigert wird? Die Lohnfortzahlung endet nach sechs Wochen und da Sie noch nicht wieder zur Arbeit gehen können, zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Gestritten wird aber nicht nur über den Umfang der Leistungen sondern auch über die Höhe der Beiträge und über die Mitgliedschaft in der Krankenkasse selbst. Was tun, wenn die Krankenkasse nicht leistet, weil sie der Meinung ist, dass eine Behandlung nicht erforderlich ist, Sie eine stationäre Reha gar nicht benötigen, das Krankengeld einstellt, weil Sie längst wieder arbeiten gehen könnten? Rollstuhl, klar, der ganz günstige, aber in dem können Sie weder lang sitzen noch sich damit fortbewegen. Sie sind selbstständig und der Beitragsbescheid scheint Ihnen nicht geheuer? Nehmen Sie das nicht so einfach hin. Sie haben ein Widerspruchs- und Klagerecht. Wir unterstützen Sie!

Bundesagentur für Arbeit

Sie haben Ihre Arbeit verloren oder ein langjähriges Arbeitsverhältnis aufgelöst und eine Abfindung erzielt und freuen sich über die jahrelangen Einzahlungen, denn nun haben Sie einen Anspruch auf Arbeits- losengeld und dann zahlt die Behörde nicht. Sie erkranken, während Sie im Arbeitslosengeldbezug sind. Sie werden sanktioniert, weil die Arbeitsagentur meint, dass Sie sich nicht an die Vorschriften halten. Sie wünschen eine Umschulung, eine berufliche Rehabilitation und diese wird Ihnen verweigert. Sprechen Sie uns gern an.

Deutsche Rentenversicherung Bund,

Deutsche Rentenversicherung Land,

Knappschaft Bahn – See

Sie waren lange krank und benötigen eine medizinische Reha? Sie können dauerhaft nicht mehr arbeiten? Für Sie ist nicht nachvollziehbar, warum der Rentenantrag oder der Antrag auf Reha abgelehnt wurde? Möglicherweise ist die Einschätzung des Rentenver-sicherers einfach falsch. Möglicherweise wurde Ihre Altersrente falsch berechnet oder das Zusammentreffen verschiedener Renten wurde nicht richtig berechnet.

Wir vertreten Sie in Rechtsstreitigkeiten gegenüber

den Rentenversicherungsträgern.

Im Leistungsbereich handelt es sich hierbei im Schwerpunkt um Streitigkeiten wegen Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrenten, beruflicher und medizinischer Rehabilitation (Kur), Hilfsmitteln und korrekter Berechnung der Rente bei Zusammentreffen mehrerer Renten. Um nur einige wesentliche „Baustellen“ mit dem gesetz- lichen Rentenversicherungsträger zu nennen.

Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung sichert allenfalls das absolut Notwendige. Hier wird neben erforderlichen Investitionen (Zuschuss zu erforderlichen Umbaukosten z.B. des Bades) insbesondere um die Einstufung in die Pflegestufen gestritten. Es geht neben der Frage der Pflegestufen und damit um den Umfang der Leistungen des Pflegedienstes und der Höhe des Pflegegeldes auch um den Rentenversicherungsbeitrag für die Pflegeperson. Der medizinische Dienst der Krankenkassen (kurz MDK) hat es bei seinen Hausbesuchen oft eilig und er ist in der Tendenz restriktiv und dann kommt hinzu, dass Mama, Opa, Tante beim Besuch des Gutachters deutlich machen wollte, wie viel sie bzw. er noch kann, auch wenn der Tagesablauf ganz anders aussieht als von ihr bzw. ihm geschildert. Pflegestufe I oder Pflegestufe II machen einen erheblichen finanziellen und versorgungspraktischen Unterschied aus. Wissen Sie eigentlich, welche Rechte Sie als pflegender Angehöriger haben? Lassen Sie sich beraten und vertreten.

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften wachen dauernd über uns und das ist auch gut so. Sie sind dafür zuständig, dass die Arbeitgeber die Sicherheitsvorschriften einhalten und küm- mern sich um Prävention von Unfällen und Berufs- krankheiten. Man kann trotzdem in Streit mit ihnen geraten, wenn sie anzweifeln, dass bestimmte Unfälle Arbeits- oder Wege- unfälle waren und wenn sie die Folgen von anerkannten Unfällen zu gering bewerten. Hier geht es oft um begehrte Renten, die Anerkennung einer MdE und um die Frage der Höhe oder des Eintritts der Rente. Was tun, wenn sie eine Umschulungsmaßnahme ablehnen oder das Übergangsgeld falsch berechnen? Es können Berufskrankheiten auftreten – als Kassiererin im Supermarkt oder als Sekretärin leiden Sie an einer chronischen Sehnenscheidenentzündung, als Friseurin treten Allergien gegen die eingesetzten Produkte auf, als Steinmetz können Sie die erforder- lichen Maschinen nicht mehr halten – und die Berufsgenossenschaft lehnt die Anerkennung einer Berufskrankheit ab. Sprechen Sie uns gern an.

Jobcenter

Manchmal befinden wir uns in schier ausweglosen Situationen. Neben dem Umstand, dass wir sozial und gesundheitlich am Ende sind, geht uns auch noch das Geld aus oder das was wir benötigen ist unendlich teuer. Es bleibt uns dann nichts anderes übrig, als uns an das Jobcenter oder das Sozialamt zu wenden. Das Jobcenter ist dann für Sie zuständig, wenn Sie grundsätzlich erwerbsfähig sind, der Rentenversicher- ungsträger also keine mittelfristige oder dauerhafte Erwerbsunfähigkeit festgestellt hat. Das Jobcenter meint, dass Sie Leistungen zu Unrecht erhalten haben und erlässt einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid. Der muss nicht richtig sein. Möglicherweise hat das Jobcenter übersehen, dass etwaiges Einkommen gar nicht zu berücksichtigen ist oder Vermögen gar nicht einzusetzen ist. Das Jobcenter will Sie zum Wohnungswechsel zwingen und zahlt nur noch die „angemessene Miete“? Sind die Entscheidungen unzureichend und auch noch falsch, vertreten wir Sie engagiert gegenüber der Behörde im Widerspruchsverfahren und vor Gericht.

Sozialleistungsträger

Sozialamt

Das Sozialamt ist für Ihren Antrag dann zuständig, wenn das Jobcenter eben nicht zuständig ist. Das betrifft Sie als Rentner im weitesten Sinne. Hier treffen Sie noch schärfere Sanktionsmechanismen, was den Einsatz von Einkommen und Vermögen angeht, als es bei Hartz IV Empfängern der Fall ist. Sie haben einen prekären Aufenthaltsstatus und erhalten deshalb Leistungen lediglich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Sozialamt hat die Leistungen gekürzt, weil es meint, dass Sie missbräuchlich Leistungen erhalten? Das Sozialamt berechnet Ihr Einkommen und die Kosten der Unterkunft falsch? Wenden Sie sich gern an uns.
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Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig - überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen,Mecklenburg-Vorpommern, aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
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Constanze Zander-Böehm I Rechtsanwältin I Fachanwältin für Sozialrecht und Migrationsrecht I Hamburg
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