Kanzlei am Winterhuder Markt
Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR
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22299 Hamburg - Winterhude
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kanzlei@bgzb.de
Bürozeiten:
Mo-Do
9.00 bis 17.00 Uhr
Fr
9.00 bis 13.00 Uhr
Bitte beachten Sie die Mittagspause
von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.
Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder
Markt gegenüber der Haspa im Gewerbehof.
Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum.
Sozialrecht
> Versicherte und
Sozialleistungsempfänger
Wie können wir Ihnen helfen?
Sie haben Leistungsansprüche gegenüber dem
Staat bzw. einem der vielen Versicherungsträger,
die Ihnen verwehrt werden
oder
ein Sozialleistungsträger will Geld zurück.
Die
Unterschiedlichkeit
der
Fragen,
die
sich
hierbei
ergeben
können,
sind
so
groß,
wie
das
Leben
jedes
einzelnen
mit
keinem
anderen
zu
vergleichen
ist.
Einige
Beispiele
zur
besseren
und
ersten
Einordnung
sehen
Sie
hier aufgezählt.
Rechtsanwältin Constanze Zander-Böhm
ist Fachanwältin für Sozialrecht
mit Erfahrung und Engagement.
Also fragen Sie uns einfach!
direkt zu
Sozialversicherungsträger
Bundesagentur für Arbeit
Sie haben Ihre Arbeit verloren oder ein langjähriges
Arbeitsverhältnis aufgelöst und eine Abfindung
erzielt und freuen sich über die jahrelangen
Einzahlungen, denn nun haben Sie einen Anspruch
auf Arbeitslosengeld und dann zahlt die Behörde
nicht.
Sie erkranken,
während Sie im Arbeitslosengeldbezug sind.
Sie werden sanktioniert, weil die Arbeitsagentur
meint, dass Sie sich nicht an die Vorschriften halten.
Sie wünschen eine Umschulung, eine berufliche
Rehabilitation und diese wird Ihnen verweigert.
Sprechen Sie uns gern an.
Pflegeversicherung
Die
gesetzliche
Pflegeversicherung
sichert
allenfalls
das
absolut
Notwendige.
Hier
wird
neben
erforderlichen
Investitionen
(Zuschuss
zu
erforderlichen
Umbaukosten
z.B.
des
Bades)
insbesondere
um
die
Einstufung
in
die
Pflegestufen gestritten.
Es
geht
neben
der
Frage
der
Pflegestufen
und
damit
um
den
Umfang
der
Leistungen
des
Pflegedienstes
und
der
Höhe
des
Pflegegeldes
auch
um
den
Rentenversicher-
ungsbeitrag für die Pflegeperson.
Der
medizinische
Dienst
der
Krankenkassen
(kurz
MDK)
hat
es
bei
seinen
Hausbesuchen
oft
eilig
und
er
ist
in
der
Tendenz
restriktiv
und
dann
kommt
hinzu,
dass
Mama,
Opa,
Tante
beim
Besuch
des
Gutachters
deutlich
machen
wollte,
wie
viel
sie
bzw.
er
noch
kann,
auch
wenn
der
Tagesablauf
ganz
anders
aussieht
als
von
ihr
bzw.
ihm
geschildert.
Pflegestufe
I
oder
Pflegestufe
II
machen
einen
erheb-
lichen
finanziellen
und
versorgungspraktischen
Unter-
schied aus.
Wissen Sie eigentlich,
welche Rechte Sie als pflegender Angehöriger haben?
Lassen Sie sich beraten und vertreten.
Berufsgenossenschaft
Die
Berufsgenossenschaften
wachen
dauernd
über
uns
und
das
ist
auch
gut
so.
Sie
sind
dafür
zuständig,
dass
die
Arbeitgeber
die
Sicherheitsvorschriften
einhalten
und
kümmern
sich
um
Prävention
von
Unfällen
und
Berufs-
krankheiten.
Man
kann
trotzdem
in
Streit
mit
ihnen
geraten,
wenn
sie
anzweifeln,
dass
bestimmte
Unfälle
Arbeits-
oder
Wege-
unfälle
waren
und
wenn
sie
die
Folgen
von
anerkannten
Unfällen
zu
gering
bewerten.
Hier
geht
es
oft
um
begehrte
Renten,
die
Anerkennung
einer
MdE
und
um
die Frage der Höhe oder des Eintritts der Rente.
Was tun, wenn sie eine Umschulungsmaßnahme
ablehnen oder das Übergangsgeld falsch
berechnen?
Es können Berufskrankheiten auftreten – als
Kassiererin im Supermarkt oder als Sekretärin
leiden Sie an einer chronischen Sehnenscheiden-
entzündung, als Friseurin treten Allergien gegen die
eingesetzten Produkte auf, als Steinmetz können Sie
die erforderlichen Maschinen nicht mehr halten
– und die Berufsgenossenschaft lehnt die
Anerkennung einer Berufskrankheit ab.
Sprechen Sie uns gern an.
Jobcenter
Manchmal
befinden
wir
uns
in
schier
ausweglosen
Situationen.
Neben
dem
Umstand,
dass
wir
sozial
und
gesundheitlich
am
Ende
sind,
geht
uns
auch
noch
das
Geld
aus
oder
das
was
wir
benötigen
ist
unendlich
teuer.
Es
bleibt
uns
dann
nichts
anderes
übrig,
als
uns
an
das
Jobcenter oder das Sozialamt zu wenden.
Das
Jobcenter
ist
dann
für
Sie
zuständig,
wenn
Sie
grundsätzlich
erwerbsfähig
sind,
der
Rentenversicher-
ungsträger
also
keine
mittelfristige
oder
dauerhafte
Erwerbsunfähigkeit festgestellt hat.
Das Jobcenter meint, dass Sie Leistungen zu
Unrecht erhalten haben und erlässt einen
Aufhebungs- und Erstattungsbescheid.
Der muss nicht richtig sein. Möglicherweise hat das
Jobcenter übersehen, dass etwaiges Einkommen
gar nicht zu berücksichtigen ist oder Vermögen gar
nicht einzusetzen ist.
Das Jobcenter will Sie zum Wohnungswechsel
zwingen und zahlt nur noch die „angemessene
Miete“?
Sind die Entscheidungen unzureichend und auch noch
falsch, vertreten wir Sie engagiert gegenüber der
Behörde im Widerspruchsverfahren und vor Gericht.
Sozialleistungsträger
Sozialamt
Das
Sozialamt
ist
für
Ihren
Antrag
dann
zuständig,
wenn
das
Jobcenter
eben
nicht
zuständig
ist.
Das
betrifft
Sie
als
Rentner im weitesten Sinne.
Hier
treffen
Sie
noch
schärfere
Sanktionsmechanismen,
was
den
Einsatz
von
Einkommen
und
Vermögen
angeht,
als es bei Hartz IV Empfängern der Fall ist.
Sie haben einen prekären Aufenthaltsstatus und
erhalten deshalb Leistungen lediglich nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz.
Das Sozialamt hat die Leistungen gekürzt, weil es
meint, dass Sie missbräuchlich Leistungen erhalten?
Das Sozialamt berechnet Ihr Einkommen und die
Kosten der Unterkunft falsch?
Wenden Sie sich gern an uns.
Bitte beachten Sie:
Die Informationen dieser Seiten stellen keine
Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig
- überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen,
Niedersachsen,Mecklenburg-Vorpommern,
aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Krankenkasse
Im
Regelfall
legen
wir
unsere
Krankenkassenkarte
vor,
diese
wird
ausgelesen
und
dann
erhalten
wir
die
Leistungen,
die
erforderlich
sind.
Was
kann
man
tun,
wenn
die
medizinisch
erforderliche
Leistung
dann
doch
mit einem Mal verweigert wird?
Die
Lohnfortzahlung
endet
nach
sechs
Wochen
und
da
Sie
noch
nicht
wieder
zur
Arbeit
gehen
können,
zahlt
die
Krankenkasse Krankengeld.
Gestritten
wird
aber
nicht
nur
über
den
Umfang
der
Leistungen
sondern
auch
über
die
Höhe
der
Beiträge
und
über die Mitgliedschaft in der Krankenkasse selbst.
Was tun, wenn die Krankenkasse nicht leistet,
weil sie der Meinung ist, dass eine Behandlung
nicht erforderlich ist, Sie eine stationäre Reha gar
nicht benötigen, das Krankengeld einstellt, weil Sie
längst wieder arbeiten gehen könnten?
Rollstuhl, klar, der ganz günstige, aber in dem
können Sie weder lang sitzen noch sich damit
fortbewegen.
Sie sind selbstständig und der Beitragsbescheid
scheint Ihnen nicht geheuer?
Nehmen Sie das nicht so einfach hin.
Sie haben ein Widerspruchs- und Klagerecht.
Wir unterstützen Sie!
Deutsche Rentenversicherung Bund,
Deutsche Rentenversicherung Land,
Knappschaft Bahn – See
Sie waren lange krank und benötigen eine
medizinische Reha?
Sie können dauerhaft nicht mehr arbeiten?
Für Sie ist nicht nachvollziehbar, warum der
Rentenantrag oder der Antrag auf Reha abgelehnt
wurde?
Möglicherweise
ist
die
Einschätzung
des
Rentenver-
sicherers einfach falsch.
Möglicherweise
wurde
Ihre
Altersrente
falsch
berechnet
oder
das
Zusammentreffen
verschiedener
Renten
wurde
nicht richtig berechnet.
Wir vertreten Sie in Rechtsstreitigkeiten gegenüber
den Rentenversicherungsträgern.
Im Leistungsbereich handelt es sich hierbei im
Schwerpunkt um Streitigkeiten wegen
Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und
Erwerbsminderungsrenten, beruflicher und
medizinischer Rehabilitation (Kur),
Hilfsmitteln
und korrekter Berechnung der Rente bei
Zusammentreffen mehrerer Renten.
Um nur einige wesentliche „Baustellen“ mit dem
gesetzlichen Rentenversicherungsträger zu nennen.
Besser (und kürzer) kann ich meine Entscheidung,
Fachanwalt für Sozialrecht, zu sein, nicht erklären.
„Sei ein Freund der Schwachen
und liebe die Gerechtigkeit.“
Friedrich von Schiller
Ihre Anprechpartnerin
Rechtsanwältin Constanze Zander Böhm,
Fachanwältin für Sozialrecht und Migrationsrecht