GUTMANN ZANDER-BÖHM
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Familienrecht

Scheidung Sorgerecht-Aufenthaltsbestimmungsrecht-Umgang Unterhaltsrecht Ehevertrag Elternunterhalt

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Das Wort Familie löst ebenso viele schöne Gefühle aus, wie es Unbehagen, Wut oder Trauer verursachen kann. Wo beginnt oder endet Familie? Ist eine Familie schon gegeben, wenn zwei Menschen Verantwortung füreinander übernehmen? Oder ist sie erst vorhanden, wenn eine rechtskräftig geschlossene Ehe zwischen zwei Menschen vorliegt? Und vielleicht macht ein Ehevertrag Sinn, auch, wenn es „für immer“ sein soll? Es geht um Fragen: Wie regelt man Beziehungen tragfähig vertraglich, wenn ein es keine standesamtliche Ehe sein soll. Was kann man in welchem Umfang regeln. Wer gehört eigentlich alles zur Familie: Zumindest im familienrechtlichen Sinne sind es jedenfalls (Ehe)partner*innen, deren Eltern und (gemeinsame) Kinder. Rechtsprechung und Gesetzgeber haben sich aber auch schon mit Patchworkfamilien befasst, wenn auch bislang unzureichend. Auch Stiefelternteilen kommen zunehmend Rechte zu, auch wenn hier noch keine idealen gesetzlichen Lösungen bestehen. Lassen Sie sich die Rechtslage erläutern und wir prüfen, ob Regelungen getroffen werden können, die von der gesetzlichen Lage abweichen. Familiäre Beziehungen lösen sich nicht allein deshalb auf, weil sich ein Ehepaar scheiden lässt. Es bleiben die gemeinsamen Kinder, die Großelternpaare und andere gemeinsame (familiäre) Bezugspersonen – auch, wenn neue Beziehungen eingegangen werden. Das Leben ist dynamisch und das Gesetz ist es auch. Ein Grund, warum ich gern Anwältin bin. Gesetze sollen Bedürfnisse und Lebenssituationen einer Gesellschaft abbilden und damit uns allen die Möglichkeit geben, unser Leben zu gestalten. Es kann sein, dass Sie einige der folgenden Fragen bewegen. Wir beraten Sie gern, wenn Sie eine qualifizierten Unterstützung wünschen und vertreten Sie engagiert gegenüber Gericht, Behörden oder Personen.

Scheidung

Sie möchten sich trennen und fragen sich, welche Schritte als Erstes erforderlich sind. Im Internet steht viel, Freud*innen raten, doch bei Ihnen liegt die Sache ganz anders. Wir haben bei unserer Eheschließung nichts vereinbart. Welchen Güterstand haben wir denn. Wer muss ausziehen, wer darf in der Wohnung/im Haus bleiben. Mein Ehepartner möchte sich nicht scheiden lassen. Was kann ich tun. Wie teuer wird die Scheidung? Brauche ich eine Anwältin? Wir haben viele, auch teure, Dinge gemeinsam angeschafft. Ich habe nun Angst, dass viele Dinge „verschwinden“ bis wir ordnungsgemäß aufteilen. Was kann ich tun?

Wir beraten und vertreten Sie u.a. bei folgenden Themen:

Beratung und Vertretung vor Gericht bei der Ehescheidung Beratung und Vertretung in sämtlichen Folgesachen. Das sind u.a.: Trennungs- und Ehegattenunterhalt, Hausrat und Ehewohnung, Versorgungausgleich, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt ehegemeinsamer Kinder.

Versorgungsausgleich – Zugewinnausgleich - Vermögensrecht

Für welchen Zeitraum wird der Versorgungsausgleich berechnet und was wird alles einbezogen. Ich habe einige Jahre im Ausland gearbeitet. Spielt das eine Rolle. Wie berechnet sich der Zugewinnausgleich. Wer haftet für Kredite und Schulden, die während der Ehe aufgenommen wurden. Was ist, wenn einer die Raten nicht bedienen kann.

Wir beraten und vertreten Sie vor Gericht u.a. bei folgenden Themen:

Berechnung des Versorgungsausgleichs, Berechnung sonstiger vermögensrechtlicher Ansprüche, Beratung bei Zusammenstellung der Unterlagen sowie der Berechnungsgrundlagen, Durchsetzung von Ansprüchen.

Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Sie finden es erforderlich, die bestehende Sorgerechtsregelung auf den Prüfstand zu stellen. Sie möchten Ihr Sorgerecht wieder erhalten oder ändern bzw. ausweiten. Sie leben in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft und haben gemeinsame Kinder: Warum könnte es sinnvoll sein, eine Sorgerechtserklärung abzugeben - und wie machen Sie das? Es gibt Streit über den Aufenthalt des Kindes/der Kinder. Es droht ein Umzug des Kindes/der Kinder ins Ausland.

Wir beraten und vertreten Sie u.a. bei folgenden Themen:

Beratung und Vertretung in familiengerichtlichen Verfahren zum Sorgerecht/ Aufenthaltsbestimmungsrecht, gemeinsame und alleinige elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Beratung in rechtlichen Fragen zu minderjährigen Kindern und damit verbundener Rechte, Pflichten und Möglichkeiten, Durchsetzung bzw. Abwehr von sorgerechtlichen Ansprüchen bspw. bei Trennung und/oder -Scheidung, Durchsetzung bzw. Abwehr bei Fragen des Aufenthaltsbestimmungsrechts.

Umgangsrecht

Ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht. Was ist mit dem Umgangsrecht des anderen Elternteils. Kann man gerichtlich die Modalitäten des Umgangs festlegen lassen. Haben Großeltern, andere Verwandte oder Bezugspersonen auch ein Recht auf Umgang. Wer trägt die Kosten für den Aufenthalt während des Umgangs. Kann ich den Umgang verweigern, wenn die Unterhaltszahlungen ausbleiben. Ein Elternteil ändert eigenmächtig die Besuchszeiten, sei es durch „vorgeschobene Krankheit“/Termine oder anders herum durch unangemeldetes Auftauchen. Sie vermuten einen Boykott des Umgangsrechts durch Einflussnahme - wie kann man sich dagegen wehren. Ab wann und wie kann ein Kind mitentscheiden, wie der Umgang gestaltet wird.

Wir beraten und vertreten Sie u.a. bei folgenden Themen:

Umfassende Beratung zur Handhabung des Umgangsrechts - gern mit beiden Elternteilen. So kann eine konfliktfreie und für das Kindeswohl beste Lösung getroffen werden. Beratung und Vertretung umgangsrechtlicher Fragen bei Gericht und Jugendamt Durchsetzung von umgangsrechtlichen Ansprüchen Beantragung eines Umgangsausschlusses

Unterhaltsrecht

Ehegattenunterhalt

Es gibt Trennungsunterhalt und Unterhalt nach der Scheidung. Was ist der Unterschied. Bekomme ich beides unabhängig voneinander. Wann und wie muss ich den Trennungsunterhalt beantragen. Ab wann wird gezahlt. Ich habe eine Ausbildung begonnen. Muss mein Ehepartner nach der Scheidung Unterhalt zahlen bis ich im Beruf stehe. Ich bin nach der Scheidung chronisch erkrankt. Kann ich Unterhalt von meinem ehemaligen Ehepartner erhalten. Wie kann ich überprüfen, ob die Unterhaltsforderungen nach der Scheidung gerechtfertigt sind und wie kann ich mich ggf. dagegen wehren.

Wir beraten und vertreten Sie u.a. bei folgenden Themen:

Einforderung und Durchsetzung des Trennungsunterhalt Berechnung des Trennungsunterhalts Einforderung und Durchsetzung des nachehelichen Unterhalts Abwehr von Unterhaltsansprüchen

Kindesunterhalt – Minderjährigenunterhalt - Volljährigenunterhalt

In welcher Höhe wird Unterhalt geschuldet. Ab welchem Zeitpunkt wird der Unterhalt geschuldet. Macht es Sinn die Höhe der festgesetzten Unterhaltszahlungen von Zeit zu Zeit überprüfen zu lassen – und in welchen Abständen? Stichwort: Änderung des Einkommens. Wie berechnet sich der Unterhalt, wenn das Kind/die Kinder im 2-Wochen-Rhythmus bei jeweils einem Elternteil leben - Stichwort Wechselmodell. Wie lange muss ich ein Kind in seiner Ausbildung/seinem Studium finanziell unterstützen. Das Kind könnte auch zuhause wohnen, muss ich den Unterhalt bei Volljährigen bar leisten und wie teilt er sich zwischen den Elternteilen auf. Muss ich auch Unterhalt für das gemeinsame Kind zahlen, wenn ich mit der Mutter/dem Vater nicht verheiratet war. Wie berechnet sich der Unterhalt bei Selbständigen/Freiberuflern

Wir beraten und vertreten Sie u.a. bei folgenden Themen:

Für den Unterhaltsberechtigen/die Unterhaltsberechtigte sind Höhe und Verlässlichkeit des Kindesunterhalts wichtig, um dem Wohl eines Kindes, seiner Ausbildung und Teilhabe am Leben sowie seiner Entwicklung, gerecht werden zu können. Als Unterhaltspflichtige*r sollten Sie bedenken, dass Ihre Zahlung Ihrem Kind zu Gute kommt. Anderseits soll es nicht so sein, dass die Höhe des Unterhalts, Ihnen eine eigene Existenz unmöglich macht. Gern helfen wir, Ihre Ansprüche zu prüfen oder durchzusetzen.

Ehevertrag

Beratung, Gestaltung und Entwurf
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig - überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bemen, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Bitte beachten Sie: Die Informationen dieser Seiten stellen keine Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Liebe ist etwas Ideelles, Heiraten etwas Reelles. Und nie verwechselt man ungestraft das eine mit dem anderen. Johann Wolfgang von Goethe
Fachanwalt Familienrecht I Hamburg I Melanie Gutmann
Ihre Anprechpartnerin Rechtsanwältin Melanie Gutmann, Fachanwältin für Familienrecht
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in die gleiche Richtung blickt. Antoine de Saint-Exupéry
Das Leben der Eltern ist das Buch, in dem die Kinder lesen. Augustinus Aurelius
Familienrecht-Kanzlei am Winterhuder Markt Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude   Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt  gegenüber der Haspa im Gewerbehof.  Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum. Datenschutzerklärung Impressum Telefon	+49 (0)40 - 414 334 500  Fax		+49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail	kanzlei@bgzb.de  Bürozeiten: Mo-Do	9.00 bis 17.00 Uhr Fr		9.00 bis 13.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause  von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.
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Das Leben der Eltern ist das Buch, in dem die Kinder lesen. Augustinus Aurelius

Familienrecht

Das Wort Familie löst ebenso viele schöne Gefühle aus, wie es Unbehagen, Wut oder Trauer verursachen kann. Wo beginnt oder endet Familie? Ist eine Familie schon gegeben, wenn zwei Menschen Verantwortung füreinander übernehmen? Oder ist sie erst vorhanden, wenn eine rechtskräftig geschlossene Ehe zwischen zwei Menschen vorliegt? Und vielleicht macht ein Ehevertrag Sinn, auch, wenn es „für immer“ sein soll? Es geht um Fragen: Wie regelt man Beziehungen tragfähig vertraglich, wenn ein es keine standesamtliche Ehe sein soll. Was kann man in welchem Umfang regeln. Wer gehört eigentlich alles zur Familie: Zumindest im familienrechtlichen Sinne sind es jedenfalls (Ehe)partner*innen, deren Eltern und (gemeinsame) Kinder. Rechtsprechung und Gesetzgeber haben sich aber auch schon mit Patchworkfamilien befasst, wenn auch bislang unzureichend. Auch Stiefelternteilen kommen zunehmend Rechte zu, auch wenn hier noch keine idealen gesetzlichen Lösungen bestehen. Lassen Sie sich die Rechtslage erläutern und wir prüfen, ob Regelungen getroffen werden können, die von der gesetzlichen Lage abweichen. Familiäre Beziehungen lösen sich nicht allein deshalb auf, weil sich ein Ehepaar scheiden lässt. Es bleiben die gemeinsamen Kinder, die Großelternpaare und andere gemeinsame (familiäre) Bezugspersonen auch, wenn neue Beziehungen eingegangen werden. Das Leben ist dynamisch und das Gesetz ist es auch. Ein Grund, warum ich gern Anwältin bin. Gesetze sollen Bedürfnisse und Lebenssituationen einer Gesellschaft abbilden und damit uns allen die Möglichkeit geben, unser Leben zu gestalten. Es kann sein, dass Sie einige der folgenden Fragen bewegen. Wir beraten Sie gern, wenn Sie eine qualifizierten Unterstützung wünschen und vertreten Sie engagiert gegenüber Gericht, Behörden oder Personen.

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Scheidung

Sie möchten sich trennen und fragen sich, welche Schritte als Erstes erforderlich sind. Im Internet steht viel, Freud*innen raten, doch bei Ihnen liegt die Sache ganz anders. Wir haben bei unserer Eheschließung nichts vereinbart. Welchen Güterstand haben wir denn. Wer muss ausziehen, wer darf in der Wohnung/im Haus bleiben. Mein Ehepartner möchte sich nicht scheiden lassen. Was kann ich tun. Wie teuer wird die Scheidung? Brauche ich eine Anwältin? Wir haben viele, auch teure, Dinge gemeinsam angeschafft. Ich habe nun Angst, dass viele Dinge „verschwinden“ bis wir ordnungsgemäß aufteilen. Was kann ich tun?

Wir beraten und vertreten Sie

u.a. bei folgenden Themen:

Beratung und Vertretung vor Gericht bei der Ehescheidung Beratung und Vertretung in sämtlichen Folgesachen. Das sind u.a.: Trennungs- und Ehegattenunterhalt, Hausrat und Ehewohnung, Versorgungausgleich, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt ehegemeinsamer Kinder.

Versorgungsausgleich - Zugewinnausgleich

Vermögensrecht

Für welchen Zeitraum wird der Versorgungsausgleich berechnet und was wird alles einbezogen. Ich habe einige Jahre im Ausland gearbeitet. Spielt das eine Rolle. Wie berechnet sich der Zugewinnausgleich. Wer haftet für Kredite und Schulden, die während der Ehe aufgenommen wurden. Was ist, wenn einer die Raten nicht bedienen kann.

Wir beraten und vertreten Sie

u.a. bei folgendem Themen:

Berechnung des Versorgungsausgleichs, Berechnung sonstiger vermögensrechtlicher Ansprüche, Beratung bei Zusammenstellung der Unterlagen sowie der Berechnungsgrundlagen, Durchsetzung von Ansprüchen.

Sorgerecht - Aufenthaltsbestimmungsrecht

Sie finden es erforderlich, die bestehende Sorgerechtsregelung auf den Prüfstand zu stellen. Sie möchten Ihr Sorgerecht wieder erhalten oder ändern bzw. ausweiten. Sie leben in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft und haben gemeinsame Kinder: Warum könnte es sinnvoll sein, eine Sorgerechtserklärung abzugeben - und wie machen Sie das? Es gibt Streit über den Aufenthalt des Kindes/der Kinder. Es droht ein Umzug des Kindes/der Kinder ins Ausland.

Wir beraten und vertreten Sie u.a.

bei folgendem Themen:

Beratung und Vertretung in familiengerichtlichen Verfahren zum Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht, gemeinsame und alleinige elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Beratung in rechtlichen Fragen zu minderjährigen Kindern und damit verbundener Rechte, Pflichten und Möglichkeiten, Durchsetzung bzw. Abwehr von sorgerechtlichen Ansprüchen bspw. bei Trennung und/oder -Scheidung, Durchsetzung bzw. Abwehr bei Fragen des Aufenthalts- bestimmungsrechts.

Unterhaltsrecht

Ehegattenunterhalt

Es gibt Trennungsunterhalt und Unterhalt nach der Scheidung. Was ist der Unterschied. Bekomme ich beides unabhängig voneinander. Wann und wie muss ich den Trennungsunterhalt beantragen. Ab wann wird gezahlt. Ich habe eine Ausbildung begonnen. Muss mein Ehepartner nach der Scheidung Unterhalt zahlen bis ich im Beruf stehe. Ich bin nach der Scheidung chronisch erkrankt. Kann ich Unterhalt von meinem ehemaligen Ehepartner erhalten. Wie kann ich überprüfen, ob die Unterhaltsfor- derungen nach der Scheidung gerechtfertigt sind und wie kann ich mich ggf. dagegen wehren.

Wir beraten und vertreten Sie

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Einforderung und Durchsetzung des Trennungsunterhalt Berechnung des Trennungsunterhalts Einforderung und Durchsetzung des nachehelichen Unterhalts Abwehr von Unterhaltsansprüchen

Kindesunterhalt – Minderjährigenunterhalt -

Volljährigenunterhalt

In welcher Höhe wird Unterhalt geschuldet. Ab welchem Zeitpunkt wird der Unterhalt geschuldet. Macht es Sinn die Höhe der festgesetzten Unterhaltszahlungen von Zeit zu Zeit überprüfen zu lassen – und in welchen Abständen? Stichwort: Änderung des Einkommens. Wie berechnet sich der Unterhalt, wenn das Kind/die Kinder im 2-Wochen-Rhythmus bei jeweils einem Elternteil leben - Stichwort Wechselmodell. Wie lange muss ich ein Kind in seiner Ausbildung/seinem Studium finanziell unterstützen. Das Kind könnte auch zuhause wohnen, muss ich den Unterhalt bei Volljährigen bar leisten und wie teilt er sich zwischen den Elternteilen auf. Muss ich auch Unterhalt für das gemeinsame Kind zahlen, wenn ich mit der Mutter/dem Vater nicht verheiratet war. Wie berechnet sich der Unterhalt bei Selbständigen/Freiberuflern

Wir beraten und vertreten Sie

u.a. bei folgendem Themen:

Für den Unterhaltsberechtigen/die Unterhaltsberechtigte sind Höhe und Verlässlichkeit des Kindesunterhalts wichtig, um dem Wohl eines Kindes, seiner Ausbildung und Teilhabe am Leben sowie seiner Entwicklung, gerecht werden zu können. Als Unterhaltspflichtige*r sollten Sie bedenken, dass Ihre Zahlung Ihrem Kind zu Gute kommt. Anderseits soll es nicht so sein, dass die Höhe des Unterhalts, Ihnen eine eigene Existenz unmöglich macht. Gern helfen wir, Ihre Ansprüche zu prüfen oder durchzusetzen.

Ehevertrag

Beratung, Gestaltung und Entwurf
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in die gleiche Richtung blickt." Antoine de Saint-Exupéry

Umgangsrecht

Ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht. Was ist mit dem Umgangsrecht des anderen Elternteils. Kann man gerichtlich die Modalitäten des Umgangs festlegen lassen. Haben Großeltern, andere Verwandte oder Bezugspersonen auch ein Recht auf Umgang. Wer trägt die Kosten für den Aufenthalt während des Umgangs. Kann ich den Umgang verweigern, wenn die Unterhaltszahlungen ausbleiben. Ein Elternteil ändert eigenmächtig die Besuchszeiten, sei es durch „vorgeschobene Krankheit“/Termine oder anders herum durch unangemeldetes Auftauchen. Sie vermuten einen Boykott des Umgangsrechts durch Einflussnahme - wie kann man sich dagegen wehren. Ab wann und wie kann ein Kind mitentscheiden, wie der Umgang gestaltet wird.

Wir beraten und vertreten Sie

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Umfassende Beratung zur Handhabung des Umgangsrechts - gern mit beiden Elternteilen. So kann eine konfliktfreie und für das Kindeswohl beste Lösung getroffen werden. Beratung und Vertretung umgangsrechtlicher Fragen bei Gericht und Jugendamt. Durchsetzung von umgangsrechtlichen Ansprüchen. Beantragung eines Umgangsausschlusses
Liebe ist etwas Ideelles, Heiraten etwas Reelles. Und nie verwechselt man ungestraft das eine mit dem anderen. Johann Wolfgang von Goethe
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