Telefon
+49 (0)40 - 414 334 500
Fax
+49 (0)40 - 414 334 510
E-Mail
kanzlei@bgzb.de
Bürozeiten:
Mo-Do
9.00 bis 17.00 Uhr
Fr
9.00 bis 13.00 Uhr
Bitte beachten Sie die Mittagspause von 13.00 bis 14.00 Uhr
an allen Tagen.
Kanzlei am Winterhuder Markt
Familienrecht
direkt zu
Das
Wort
Familie
löst
ebenso
viele
schöne
Gefühle
aus,
wie
es
Unbehagen,
Wut
oder
Trauer verursachen kann.
Wo
beginnt
oder
endet
Familie?
Ist
eine
Familie
schon
gegeben,
wenn
zwei
Menschen
Verantwortung
füreinander
übernehmen?
Oder
ist
sie
erst
vorhanden,
wenn
eine
rechtskräftig
geschlossene
Ehe
zwischen
zwei
Menschen
vorliegt?
Und
vielleicht
macht
ein
Ehevertrag Sinn, auch, wenn es „für immer“ sein soll?
Es
geht
um
Fragen:
Wie
regelt
man
Beziehungen
tragfähig
vertraglich,
wenn
ein
es
keine
standesamtliche Ehe sein soll. Was kann man in welchem Umfang regeln.
Wer
gehört
eigentlich
alles
zur
Familie:
Zumindest
im
familienrechtlichen
Sinne
sind
es
jedenfalls
(Ehe)partner*innen,
deren
Eltern
und
(gemeinsame)
Kinder.
Rechtsprechung
und
Gesetzgeber
haben
sich
aber
auch
schon
mit
Patchworkfamilien
befasst,
wenn
auch
bislang
unzureichend.
Auch
Stiefelternteilen
kommen
zunehmend
Rechte
zu,
auch
wenn
hier noch keine idealen gesetzlichen Lösungen bestehen.
Lassen
Sie
sich
die
Rechtslage
erläutern
und
wir
prüfen,
ob
Regelungen
getroffen
werden
können, die von der gesetzlichen Lage abweichen.
Familiäre
Beziehungen
lösen
sich
nicht
allein
deshalb
auf,
weil
sich
ein
Ehepaar
scheiden
lässt.
Es
bleiben
die
gemeinsamen
Kinder,
die
Großelternpaare
und
andere
gemeinsame
(familiäre) Bezugspersonen – auch, wenn neue Beziehungen eingegangen werden.
Das
Leben
ist
dynamisch
und
das
Gesetz
ist
es
auch.
Ein
Grund,
warum
ich
gern
Anwältin
bin.
Gesetze
sollen
Bedürfnisse
und
Lebenssituationen
einer
Gesellschaft
abbilden
und
damit uns allen die Möglichkeit geben, unser Leben zu gestalten.
Es kann sein, dass Sie einige der folgenden Fragen bewegen.
Wir beraten Sie gern, wenn Sie eine qualifizierten Unterstützung wünschen
und vertreten Sie engagiert gegenüber Gericht, Behörden oder Personen.
Scheidung
Sie möchten sich trennen und fragen sich, welche Schritte als Erstes erforderlich sind.
Im Internet steht viel, Freud*innen raten, doch bei Ihnen liegt die Sache ganz anders.
Wir haben bei unserer Eheschließung nichts vereinbart.
Welchen Güterstand haben wir denn.
Wer muss ausziehen, wer darf in der Wohnung/im Haus bleiben.
Mein Ehepartner möchte sich nicht scheiden lassen. Was kann ich tun.
Wie teuer wird die Scheidung? Brauche ich eine Anwältin?
Wir haben viele, auch teure, Dinge gemeinsam angeschafft. Ich habe nun Angst, dass
viele Dinge „verschwinden“ bis wir ordnungsgemäß aufteilen. Was kann ich tun?
Wir beraten und vertreten Sie u.a. bei folgenden Themen:
Beratung und Vertretung vor Gericht bei der Ehescheidung
Beratung und Vertretung in sämtlichen Folgesachen. Das sind u.a.:
Trennungs- und Ehegattenunterhalt,
Hausrat und Ehewohnung,
Versorgungausgleich,
Zugewinnausgleich,
Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt ehegemeinsamer Kinder.
Versorgungsausgleich – Zugewinnausgleich - Vermögensrecht
Für welchen Zeitraum wird der Versorgungsausgleich berechnet
und was wird alles einbezogen.
Ich habe einige Jahre im Ausland gearbeitet. Spielt das eine Rolle.
Wie berechnet sich der Zugewinnausgleich.
Wer haftet für Kredite und Schulden, die während der Ehe aufgenommen wurden.
Was ist, wenn einer die Raten nicht bedienen kann.
Wir beraten und vertreten Sie vor Gericht u.a. bei folgenden Themen:
Berechnung des Versorgungsausgleichs,
Berechnung sonstiger vermögensrechtlicher Ansprüche,
Beratung bei Zusammenstellung der Unterlagen sowie der Berechnungsgrundlagen,
Durchsetzung von Ansprüchen.
Sorgerecht
und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Sie finden es erforderlich, die bestehende Sorgerechtsregelung auf den Prüfstand
zu stellen.
Sie möchten Ihr Sorgerecht wieder erhalten oder ändern bzw. ausweiten.
Sie leben in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft und haben gemeinsame Kinder:
Warum könnte es sinnvoll sein, eine Sorgerechtserklärung abzugeben
- und wie machen Sie das?
Es gibt Streit über den Aufenthalt des Kindes/der Kinder.
Es droht ein Umzug des Kindes/der Kinder ins Ausland.
Wir beraten und vertreten Sie u.a. bei folgenden Themen:
Beratung und Vertretung in familiengerichtlichen Verfahren zum Sorgerecht/
Aufenthaltsbestimmungsrecht,
gemeinsame und alleinige elterliche Sorge,
Aufenthaltsbestimmungsrecht,
Beratung in rechtlichen Fragen zu minderjährigen Kindern und damit verbundener
Rechte, Pflichten und Möglichkeiten,
Durchsetzung bzw. Abwehr von sorgerechtlichen Ansprüchen bspw. bei Trennung
und/oder -Scheidung,
Durchsetzung bzw. Abwehr bei Fragen des Aufenthaltsbestimmungsrechts.
Umgangsrecht
Ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht.
Was ist mit dem Umgangsrecht des anderen Elternteils.
Kann man gerichtlich die Modalitäten des Umgangs festlegen lassen.
Haben Großeltern, andere Verwandte oder Bezugspersonen auch ein Recht auf
Umgang.
Wer trägt die Kosten für den Aufenthalt während des Umgangs.
Kann ich den Umgang verweigern, wenn die Unterhaltszahlungen ausbleiben.
Ein Elternteil ändert eigenmächtig die Besuchszeiten, sei es durch „vorgeschobene
Krankheit“/Termine oder anders herum durch unangemeldetes Auftauchen.
Sie vermuten einen Boykott des Umgangsrechts durch Einflussnahme - wie kann man
sich dagegen wehren.
Ab wann und wie kann ein Kind mitentscheiden, wie der Umgang gestaltet wird.
Wir beraten und vertreten Sie u.a. bei folgenden Themen:
Umfassende Beratung zur Handhabung des Umgangsrechts - gern mit beiden Eltern-
teilen. So kann eine konfliktfreie und für das Kindeswohl beste Lösung getroffen
werden.
Beratung und Vertretung umgangsrechtlicher Fragen bei Gericht und Jugendamt
Durchsetzung von umgangsrechtlichen Ansprüchen
Beantragung eines Umgangsausschlusses
Unterhaltsrecht
Ehegattenunterhalt
Es gibt Trennungsunterhalt und Unterhalt nach der Scheidung. Was ist der
Unterschied. Bekomme ich beides unabhängig voneinander.
Wann und wie muss ich den Trennungsunterhalt beantragen. Ab wann wird gezahlt.
Ich habe eine Ausbildung begonnen. Muss mein Ehepartner nach der Scheidung
Unterhalt zahlen bis ich im Beruf stehe.
Ich bin nach der Scheidung chronisch erkrankt. Kann ich Unterhalt von meinem
ehemaligen Ehepartner erhalten.
Wie kann ich überprüfen, ob die Unterhaltsforderungen nach der Scheidung
gerechtfertigt sind und wie kann ich mich ggf. dagegen wehren.
Wir beraten und vertreten Sie u.a. bei folgenden Themen:
Einforderung und Durchsetzung des Trennungsunterhalt
Berechnung des Trennungsunterhalts
Einforderung und Durchsetzung des nachehelichen Unterhalts
Abwehr von Unterhaltsansprüchen
Kindesunterhalt – Minderjährigenunterhalt - Volljährigenunterhalt
In welcher Höhe wird Unterhalt geschuldet.
Ab welchem Zeitpunkt wird der Unterhalt geschuldet.
Macht es Sinn die Höhe der festgesetzten Unterhaltszahlungen von Zeit zu Zeit
überprüfen zu lassen – und in welchen Abständen? Stichwort: Änderung des
Einkommens.
Wie berechnet sich der Unterhalt, wenn das Kind/die Kinder im 2-Wochen-Rhythmus
bei jeweils einem Elternteil leben - Stichwort Wechselmodell.
Wie lange muss ich ein Kind in seiner Ausbildung/seinem Studium finanziell
unterstützen.
Das Kind könnte auch zuhause wohnen, muss ich den Unterhalt bei Volljährigen bar
leisten und wie teilt er sich zwischen den Elternteilen auf.
Muss ich auch Unterhalt für das gemeinsame Kind zahlen, wenn ich mit der
Mutter/dem Vater nicht verheiratet war.
Wie berechnet sich der Unterhalt bei Selbständigen/Freiberuflern
Wir beraten und vertreten Sie u.a. bei folgenden Themen:
Für den Unterhaltsberechtigen/die Unterhaltsberechtigte sind Höhe und Verlässlichkeit des
Kindesunterhalts wichtig, um dem Wohl eines Kindes, seiner Ausbildung und Teilhabe am
Leben sowie seiner Entwicklung, gerecht werden zu können.
Als Unterhaltspflichtige*r sollten Sie bedenken, dass Ihre Zahlung Ihrem Kind zu Gute
kommt. Anderseits soll es nicht so sein, dass die Höhe des Unterhalts, Ihnen eine eigene
Existenz unmöglich macht.
Gern helfen wir, Ihre Ansprüche zu prüfen oder durchzusetzen.
Ehevertrag
Beratung, Gestaltung und Entwurf
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig
- überwiegend in
Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen,
Bemen, Mecklenburg-Vorpommern,
aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Bitte beachten Sie:
Die Informationen dieser Seiten stellen keine
Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Liebe ist etwas Ideelles,
Heiraten etwas Reelles.
Und nie verwechselt man ungestraft
das eine mit dem anderen.
Johann Wolfgang von Goethe
Ihre Anprechpartnerin
Rechtsanwältin Melanie Gutmann,
Fachanwältin für Familienrecht
Zur Vita von
Rechtsanwältin
Melanie Gutmann >>
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht
darin besteht, dass man einander ansieht,
sondern dass man gemeinsam
in die gleiche Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry
Das Leben der Eltern ist das Buch,
in dem die Kinder lesen.
Augustinus Aurelius
Sehr geehrte Damen und Herren,
Besprechungen sind nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
•
in unserer Kanzlei
•
als Video-Gesprächstermin
Bitte vereinbaren Sie einen Termin während unserer Bürozeiten:
• montags bis donnerstags 9 Uhr bis 13 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr,
• freitags 9 Uhr bis 13 Uhr.
Bitte beachten Sie:
• Bitte bringen Sie vorsorglich einen Mund-Nase-Schutz mit.
• Bei Symptomen von Erkältungs- und Atemwegserkrankungen
und/oder Fieber sagen Sie Termine bitte wieder ab.
• Kommen Sie bitte absolut pünktlich/nicht zu früh zu dem
vereinbarten Termin, da die Wartezone gesperrt ist.
• Halten Sie stets Abstand und beachten Sie die Hygieneregeln.
• Zur Vermeidung nicht zwingend erforderlicher Kontakte,
werfen Sie abzugebende Unterlagen bitte in unseren Brief-
kasten im Hausflur im 1. Stock. Originalunterlagen foto-
kopieren wir und senden die Originale zurück.