Kanzlei am Winterhuder Markt
Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR
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22299 Hamburg - Winterhude
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Mo-Do
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Fr
9.00 bis 13.00 Uhr
Bitte beachten Sie die Mittagspause
von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.
Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder
Markt gegenüber der Haspa im Gewerbehof.
Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum.
Das Leben der Eltern ist das Buch, in dem die Kinder lesen.
Augustinus Aurelius
Familienrecht
Das
Wort
Familie
löst
ebenso
viele
schöne
Gefühle
aus,
wie
es Unbehagen, Wut oder Trauer verursachen kann.
Wo
beginnt
oder
endet
Familie?
Ist
eine
Familie
schon
gegeben,
wenn
zwei
Menschen
Verantwortung
füreinander
übernehmen?
Oder
ist
sie
erst
vorhanden,
wenn
eine
rechtskräftig
geschlossene
Ehe
zwischen
zwei
Menschen
vorliegt?
Und
vielleicht
macht
ein
Ehevertrag
Sinn,
auch,
wenn es „für immer“ sein soll?
Es
geht
um
Fragen:
Wie
regelt
man
Beziehungen
tragfähig
vertraglich,
wenn
ein
es
keine
standesamtliche
Ehe
sein
soll.
Was kann man in welchem Umfang regeln.
Wer
gehört
eigentlich
alles
zur
Familie:
Zumindest
im
familienrechtlichen
Sinne
sind
es
jedenfalls
(Ehe)partner*innen,
deren
Eltern
und
(gemeinsame)
Kinder.
Rechtsprechung
und
Gesetzgeber
haben
sich
aber
auch
schon
mit
Patchworkfamilien
befasst,
wenn
auch
bislang
unzureichend.
Auch
Stiefelternteilen
kommen
zunehmend
Rechte
zu,
auch
wenn
hier
noch
keine
idealen
gesetzlichen
Lösungen bestehen.
Lassen
Sie
sich
die
Rechtslage
erläutern
und
wir
prüfen,
ob
Regelungen
getroffen
werden
können,
die
von
der
gesetzlichen Lage abweichen.
Familiäre
Beziehungen
lösen
sich
nicht
allein
deshalb
auf,
weil
sich
ein
Ehepaar
scheiden
lässt.
Es
bleiben
die
gemeinsamen
Kinder,
die
Großelternpaare
und
andere
gemeinsame
(familiäre)
Bezugspersonen
–
auch,
wenn
neue
Beziehungen eingegangen werden.
Das
Leben
ist
dynamisch
und
das
Gesetz
ist
es
auch.
Ein
Grund,
warum
ich
gern
Anwältin
bin.
Gesetze
sollen
Bedürfnisse
und
Lebenssituationen
einer
Gesellschaft
abbilden
und
damit
uns
allen
die
Möglichkeit
geben,
unser
Leben zu gestalten.
Es
kann
sein,
dass
Sie
einige
der
folgenden
Fragen
bewegen.
Wir
beraten
Sie
gern,
wenn
Sie
eine
qualifizierten
Unterstützung
wünschen
und
vertreten
Sie
engagiert gegenüber Gericht, Behörden oder Personen.
direkt zu
Ihre Anprechpartnerin
Rechtsanwältin Melanie Gutmann,
Fachanwältin für Familienrecht
Scheidung
Sie möchten sich trennen und fragen sich,
welche Schritte als Erstes erforderlich sind.
Im Internet steht viel, Freud*innen raten,
doch bei Ihnen liegt die Sache ganz anders.
Wir haben bei unserer Eheschließung nichts
vereinbart.
Welchen Güterstand haben wir denn.
Wer muss ausziehen,
wer darf in der Wohnung/im Haus bleiben.
Mein Ehepartner möchte sich nicht scheiden lassen.
Was kann ich tun.
Wie teuer wird die Scheidung?
Brauche ich eine Anwältin?
Wir haben viele, auch teure, Dinge gemeinsam
angeschafft. Ich habe nun Angst, dass viele Dinge
„verschwinden“ bis wir ordnungsgemäß aufteilen.
Was kann ich tun?
Wir beraten und vertreten Sie
u.a. bei folgenden Themen:
Beratung und Vertretung vor Gericht
bei der Ehescheidung
Beratung und Vertretung in sämtlichen Folgesachen.
Das sind u.a.:
Trennungs- und Ehegattenunterhalt,
Hausrat und Ehewohnung,
Versorgungausgleich,
Zugewinnausgleich,
Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt
ehegemeinsamer Kinder.
Versorgungsausgleich - Zugewinnausgleich
Vermögensrecht
Für welchen Zeitraum wird der Versorgungsausgleich
berechnet und was wird alles einbezogen.
Ich habe einige Jahre im Ausland gearbeitet.
Spielt das eine Rolle.
Wie berechnet sich der Zugewinnausgleich.
Wer haftet für Kredite und Schulden, die während der
Ehe aufgenommen wurden. Was ist, wenn einer die
Raten nicht bedienen kann.
Wir beraten und vertreten Sie
u.a. bei folgendem Themen:
Berechnung des Versorgungsausgleichs,
Berechnung sonstiger vermögensrechtlicher
Ansprüche,
Beratung bei Zusammenstellung der Unterlagen sowie
der Berechnungsgrundlagen, Durchsetzung von
Ansprüchen.
Sorgerecht - Aufenthaltsbestimmungsrecht
Sie finden es erforderlich, die bestehende
Sorgerechtsregelung auf den Prüfstand zu stellen.
Sie möchten Ihr Sorgerecht wieder erhalten oder
ändern bzw. ausweiten.
Sie leben in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft
und haben gemeinsame Kinder: Warum könnte es
sinnvoll sein, eine Sorgerechtserklärung abzugeben -
und wie machen Sie das?
Es gibt Streit über den Aufenthalt
des Kindes/der Kinder.
Es droht ein Umzug des Kindes/der Kinder ins Ausland.
Wir beraten und vertreten Sie u.a.
bei folgendem Themen:
Beratung und Vertretung in familiengerichtlichen
Verfahren zum
Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht,
gemeinsame und alleinige elterliche Sorge,
Aufenthaltsbestimmungsrecht,
Beratung in rechtlichen Fragen zu minderjährigen
Kindern und damit verbundener Rechte, Pflichten und
Möglichkeiten,
Durchsetzung bzw. Abwehr von sorgerechtlichen
Ansprüchen bspw. bei Trennung und/oder -Scheidung,
Durchsetzung bzw. Abwehr bei Fragen des Aufenthalts-
bestimmungsrechts.
Unterhaltsrecht
Ehegattenunterhalt
Es gibt Trennungsunterhalt und Unterhalt nach der
Scheidung. Was ist der Unterschied. Bekomme ich
beides unabhängig voneinander.
Wann und wie muss ich den Trennungsunterhalt
beantragen. Ab wann wird gezahlt.
Ich habe eine Ausbildung begonnen. Muss mein
Ehepartner nach der Scheidung Unterhalt zahlen bis
ich im Beruf stehe.
Ich bin nach der Scheidung chronisch erkrankt. Kann
ich Unterhalt von meinem ehemaligen Ehepartner
erhalten.
Wie kann ich überprüfen, ob die Unterhaltsfor-
derungen nach der Scheidung gerechtfertigt sind und
wie kann ich mich ggf. dagegen wehren.
Wir beraten und vertreten Sie
u.a. bei folgendem Themen:
Einforderung und Durchsetzung des
Trennungsunterhalt
Berechnung des Trennungsunterhalts
Einforderung und Durchsetzung des nachehelichen
Unterhalts
Abwehr von Unterhaltsansprüchen
Kindesunterhalt – Minderjährigenunterhalt -
Volljährigenunterhalt
In welcher Höhe wird Unterhalt geschuldet.
Ab welchem Zeitpunkt wird der Unterhalt geschuldet.
Macht es Sinn die Höhe der festgesetzten
Unterhaltszahlungen von Zeit zu Zeit überprüfen zu
lassen – und in welchen Abständen?
Stichwort: Änderung des Einkommens.
Wie berechnet sich der Unterhalt, wenn das Kind/die
Kinder im 2-Wochen-Rhythmus bei jeweils einem
Elternteil leben - Stichwort Wechselmodell.
Wie lange muss ich ein Kind in seiner
Ausbildung/seinem Studium finanziell unterstützen.
Das Kind könnte auch zuhause wohnen, muss ich den
Unterhalt bei Volljährigen bar leisten und wie teilt er
sich zwischen den Elternteilen auf.
Muss ich auch Unterhalt für das gemeinsame Kind
zahlen, wenn ich mit der Mutter/dem Vater nicht
verheiratet war.
Wie berechnet sich der Unterhalt bei
Selbständigen/Freiberuflern
Wir beraten und vertreten Sie
u.a. bei folgendem Themen:
Für
den
Unterhaltsberechtigen/die
Unterhaltsberechtigte
sind
Höhe
und
Verlässlichkeit
des
Kindesunterhalts
wichtig,
um
dem
Wohl
eines
Kindes,
seiner
Ausbildung
und
Teilhabe
am
Leben
sowie
seiner
Entwicklung,
gerecht
werden
zu
können.
Als
Unterhaltspflichtige*r
sollten
Sie
bedenken,
dass
Ihre
Zahlung
Ihrem
Kind
zu
Gute
kommt.
Anderseits
soll
es
nicht
so
sein,
dass
die
Höhe
des
Unterhalts,
Ihnen
eine
eigene
Existenz unmöglich macht.
Gern helfen wir,
Ihre Ansprüche zu prüfen oder durchzusetzen.
Ehevertrag
Beratung, Gestaltung und Entwurf
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht,
dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam
in die gleiche Richtung blickt."
Antoine de Saint-Exupéry
Umgangsrecht
Ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht.
Was ist mit dem Umgangsrecht des anderen
Elternteils.
Kann man gerichtlich die Modalitäten des Umgangs
festlegen lassen.
Haben Großeltern, andere Verwandte oder
Bezugspersonen auch ein Recht auf Umgang.
Wer trägt die Kosten für den Aufenthalt während
des Umgangs.
Kann ich den Umgang verweigern, wenn die
Unterhaltszahlungen ausbleiben.
Ein Elternteil ändert eigenmächtig die Besuchszeiten,
sei es durch „vorgeschobene Krankheit“/Termine oder
anders herum durch unangemeldetes Auftauchen.
Sie vermuten einen Boykott des Umgangsrechts durch
Einflussnahme - wie kann man sich dagegen wehren.
Ab wann und wie kann ein Kind mitentscheiden, wie
der Umgang gestaltet wird.
Wir beraten und vertreten Sie
u.a. bei folgendem Themen:
Umfassende Beratung zur Handhabung des
Umgangsrechts - gern mit beiden Elternteilen.
So kann eine konfliktfreie und für das Kindeswohl
beste Lösung getroffen werden.
Beratung und Vertretung umgangsrechtlicher Fragen
bei Gericht und Jugendamt.
Durchsetzung von umgangsrechtlichen Ansprüchen.
Beantragung eines Umgangsausschlusses
Liebe ist etwas Ideelles, Heiraten etwas Reelles.
Und nie verwechselt man ungestraft
das eine mit dem anderen.
Johann Wolfgang von Goethe
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig
- überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen,
Niedersachsen,Mecklenburg-Vorpommern,
aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
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Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Ablauf eines
Scheidungstermins
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