GUTMANN ZANDER-BÖHM
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Verkehrsunfallrecht > Personenschäden

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Ansprüche des Geschädigten/der Geschädigten

Heilbehandlungskosten - Arztkosten

Hier geht es um die Behandlungskosten, die Sie persönlich tragen müssen, da Ihre Krankenkasse Sie Ihnen auch "im Normalfall" nicht erstatten würde. Dies sind z.B. die Eigenanteile für Zahnbehandlung, Brillen und Krankentransportkosten, Kuraufenthalte, medizinisch erforderliche Auslandsbehandlungen, kosmetische Narbenbe- handlungen, Fahrtkosten zu Ärzten und Krankenhäusern. Als Geschädigter sind Sie dazu verpflichtet, die wirtschaftlichste Art der Schadensbeseitigung zu wählen. Dies sind im Allgemeinen die üblichen Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Werden also Leistungen in Anspruch genommen, die nicht von dem Leistungskatalog der Krankenversicherer umfasst werden, müssen Sie damit rechnen, dass die hierbei angefallenen Kosten nicht erstattet werden. Sie haben zudem nur Anspruch auf die erforderlichen Heilbehandlungskosten. Diese müssen medizinisch notwendig und zweckmäßig sein. Des weiteren muss die medizinische Maßnahme den gültigen und anerkannten medizinischen Erkenntnissen entsprechen. Kosten für kosmetische Operationen sind nach den zuvor genannten Bedingungen daher grundsätzlich erstattungsfähig, sofern eine Notwendigkeit im Hinblick auf die vorliegenden Verletzungen besteht. Anders als bei der Reparatur Ihres Kfz gibt es bei Personenschäden keine fiktive Abrechnung. Die Behandlungen müssen also tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig - überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.

Verdienstausfall - Haushaltsführungsschaden

Einen Anspruch als Arbeitnehmer auf Verdienstausfall haben Sie ab der 7. Krankheitswoche, wenn Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit aufgrund des Unfalls nur eingeschränkt nachgehen können. Bis zur einschließlich der 6. Woche zahlt Ihr Arbeitgeber den Lohn weiter. Die Höhe Ihres Anspruchs richtet sich nach dem letzten Lohn einschließlich Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Sonderzahlungen und Überstundenvergütungen. Als Selbständiger können als Schaden den Wegfall Ihrer eigenen Arbeitskraft geltend machen. Dieser kann in den geringeren Gewinnen oder den Kosten einer Ersatzkraft bemessen werden. Sie sind als Unfallgeschädigter aufgrund der erlittenen Verletzungen ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage, Ihren Haushalt zu führen bzw. einen gemeinsamen Haushalt mitzuführen, die Kinderbetreuung zu übernehmen, so steht Ihnen hierfür eine Entschädigung vom Unfallverursacher zu. Der Anspruch steht dem Verletzten fiktiv zu, d. h., unabhängig davon, ob er nach dem Unfall de facto zusätzliches Geld ausgibt, etwa um eine Ersatzkraft zu bezahlen.
Bitte beachten Sie: Die Informationen dieser Seiten stellen keine Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
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Schmerzensgeld für seelische und psychische Schäden

Hier geht es zum einen um Schmerzensgeld, wenn Sie durch den Unfall folgende Schäden erlitten haben: seelische Schäden (z.B. Unfallneurose, Depression) und / oder psychische Schäden (z.B. Veränderung des Lebensstils aufgrund der erlittenen Verletzungen bzw. neurotische Fehlverarbeitungen)

Ausgleich wegen verminderter Lebensqualität

Zum anderen geht es um einen Ausgleich, auf den Sie Anspruch haben, da Ihnen durch Krankenhausaufenthalte, Beeinträchtigungen der Mobilität etc. für einen Zeitraum Lebensqualität verloren gegangen ist. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Art und Umfang der eingetretenen Verletzungen den erforderlichen Behandlungsmaßnahmen den daraus resultierenden Schmerzen Weiterhin kann Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen bei verbleibenden ästhetischen Beeinträchtigungen (z.B. Narben) bleibenden Gesundheitsbeeinträchtigungen und einer damit verbundenen Minderung der Erwerbsfähigkeit und der Beeinträchtigung des allgemeinen Lebensgefühls und der Freizeitgestaltung Relevant für die Höhe des Schadenersatzanspruches sind ebenfalls die Schwere der Schuld und die eigenen Verschuldensanteile. Voraussetzung ist, dass es sich um keinen Bagatellfall handelt, sondern vielmehr eine nicht ganz unerhebliche Verletzung des Körpers oder der Gesundheit und - hieraus resultierend - eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Lebensführung des Betroffenen vorliegt. Der Anspruch ist vererblich und frei übertragbar.

Dauerhafte Beeinträchtigung - Vermehrte Bedürfnisse

Rente - Umschulung

Sind Sie durch den Unfall dauerhaft berufs- und erwerbsunfähig, kann auch der Anspruch auf eine lebenslange Rente geltend gemacht werden. Sie haben Sie Anspruch auf eine Geldrente, wenn Sie in Folge des Unfalls erhöhte Bedürfnisse wie etwa folgend genannte haben: laufende Ausgaben für eine bessere Verpflegung erhöhte Kosten für eine den Folgeschäden entsprechenden Wohnung (Umbaukosten) und Kleidung (insbesondere Schuhwerk) Aufwendungen für (orthopädische) oder sonstige Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, künstliche Gliedmaßen), Aufwendungen für Lehrkosten (z.B. Nachhilfe, Sprachtraining), Kurkosten etc. Benötigen Sie eine dauerhafter Pflege, besteht zudem ein Anspruch auf Ausgleich der Pflegekosten. Die Kosten einer beruflichen Umschulung sind zu ersetzen, wenn Sie zur Eingliederung in das Berufsleben als geeignet und wirtschaftlich vernünftig erscheinen.

Verhinderter Erwerb - Nachteile für das Fortkommen

Wenn Sie durch den Unfall Nachteile in Ihrem beruflichen Fortkommen, heute würde man vielleicht "Karriere" sagen, haben, sind diese zu ersetzen. Hier geht es um den verhinderten oder verspäteteten Eintritt in das Berufsleben oder die Versagung eines berufliches Aufstiegs. Fälle, die immer auch mit geringerem Verdienst zu tun haben.

Ansprüche der Angehörigen des Unfallopfers

Schadensersatz bei einem Todesfall - Ansprüche des Erben Unterhaltsansprüche

Der schlimmste Fall: Das Unfallopfer ist verstorben. Welche Ansprüche haben die Erben? Der Erbe kann die Schmerzensgeldansprüche des Verstorbenen geltend machen. Weiterhin kann der Erbe die Kosten einer standesgemäßen Bestattung geltend machen. Diese Kosten umfassen Überführungskosten, Grabstelle, Erstbepflanzung, alle Kosten rund um die Beerdigung wie Trauerkleidung, Karten, Inserate, Anreise der Trauergäste, Trauerfeier. Ebenso müssen die Aufwendungen für eine Rückführung der sterblichen Überreste eines ausländischen Staatsangehörigen in seine Heimat ersetzt werden. Wenn die Erben aufgrund des kulturellen Hintergrunds des Getöteten und sich daraus sich ergebender religiöser oder weltanschaulicher Gepflogenheiten einen Mehraufwand bei Bestattung und Trauerfeier - z.B. für Opferrituale oder Almosengaben - haben, so ist auch dieser vom Schädiger zu tragen. War der durch den Unfall Getötete zum Unterhalt verpflichtet (z.B. gegenüber Ehepartnern oder Kindern), können die Unterhaltsberechtigten eine Geldrente in Höhe der Unterhaltsverpflichtung des Verstorbenen solange geltend machen, wie sie für den Verstorbenen bestanden hätte.

Schäden von Angehörigen - Schockschäden

Sonstige Kosten

Diese Regelung gilt für nahe Angehörige, die aufgrund der Nachricht über den Unfall Schäden erleiden, die eine schwere Beeinträchtigung nach sich zieht. Ist es medizinisch notwendig, dass ein naher Angehöriger das Unfallopfer im Krankenhaus besucht und entstehen ihm hierfür Kosten, sind diese zu ersetzen.
Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci
Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude   Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt  gegenüber der Haspa im Gewerbehof.  Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum. Datenschutzerklärung Impressum Telefon	+49 (0)40 - 414 334 500  Fax		+49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail	kanzlei@bgzb.de  Bürozeiten: Mo-Do	9.00 bis 17.00 Uhr Fr		9.00 bis 13.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause  von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.
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Heilbehandlungskosten - Arztkosten

Hier geht es um die Behandlungskosten, die Sie persönlich tragen müssen, da Ihre Krankenkasse Sie Ihnen auch "im Normalfall" nicht erstatten würde. Dies sind z.B. die Eigenanteile für Zahnbehandlung, Brillen und Krankentransportkosten, Kuraufenthalte, medizinisch erforderliche Auslandsbehandlungen, kosmetische Narbenbehandlungen, Fahrtkosten zu Ärzten und Krankenhäusern. Als Geschädigter sind Sie dazu verpflichtet, die wirtschaftlichste Art der Schadensbeseitigung zu wählen. Dies sind im Allgemeinen die üblichen Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Werden also Leistungen in Anspruch genommen, die nicht von dem Leistungskatalog der Krankenversicherer umfasst werden, müssen Sie damit rechnen, dass die hierbei angefallenen Kosten nicht erstattet werden. Sie haben zudem nur Anspruch auf die erforderlichen Heilbehandlungskosten. Diese müssen medizinisch notwendig und zweckmäßig sein. Des weiteren muss die medizinische Maßnahme den gültigen und anerkannten medizinischen Erkenntnissen entsprechen. Kosten für kosmetische Operationen sind nach den zuvor genannten Bedingungen daher grundsätzlich erstattungsfähig, sofern eine Notwendigkeit im Hinblick auf die vorliegenden Verletzungen besteht. Anders als bei der Reparatur Ihres Kfz gibt es bei Personenschäden keine fiktive Abrechnung. Die Behandlungen müssen also tatsächlich in Anspruch genommen werden.

Verdienstausfall - Haushaltsführungsschaden

Einen Anspruch als Arbeitnehmer auf Verdienstausfall haben Sie ab der 7. Krankheitswoche, wenn Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit aufgrund des Unfalls nur eingeschränkt nachgehen können. Bis zur einschließlich der 6. Woche zahlt Ihr Arbeitgeber den Lohn weiter. Die Höhe Ihres Anspruchs richtet sich nach dem letzten Lohn einschließlich Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Sonderzahlungen und Überstundenvergütungen. Als Selbständiger können als Schaden den Wegfall Ihrer eigenen Arbeitskraft geltend machen. Dieser kann in den geringeren Gewinnen oder den Kosten einer Ersatzkraft bemessen werden. Sie sind als Unfallgeschädigter aufgrund der erlittenen Verletzungen ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage, Ihren Haushalt zu führen bzw. einen gemeinsamen Haushalt mitzuführen, die Kinderbetreuung zu übernehmen, so steht Ihnen hierfür eine Entschädigung vom Unfallverursacher zu. Der Anspruch steht dem Verletzten fiktiv zu, d. h., unabhängig davon, ob er nach dem Unfall de facto zusätzliches Geld ausgibt, etwa um eine Ersatzkraft zu bezahlen.
Verkehrsunfallrecht I Personenschaden I Hamburg I Kanzlei am Winterhuder Markt

Schmerzensgeld für

seelische und psychische Schäden

Hier geht es zum einen um Schmerzensgeld, wenn Sie durch den Unfall folgende Schäden erlitten haben: seelische Schäden (z.B. Unfallneurose, Depression) und / oder psychische Schäden (z.B. Veränderung des Lebensstils aufgrund der erlittenen Verletzungen bzw. neurotische Fehlverarbeitungen)

Ausgleich wegen verminderter Lebensqualität

Zum anderen geht es um einen Ausgleich, auf den Sie Anspruch haben, da Ihnen durch Krankenhausaufenthalte, Beeinträchtigungen der Mobilität etc. für einen Zeitraum Lebensqualität verloren gegangen ist. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Art und Umfang der eingetretenen Verletzungen den erforderlichen Behandlungsmaßnahmen den daraus resultierenden Schmerzen Weiterhin kann Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen bei verbleibenden ästhetischen Beeinträchtigungen (z.B. Narben) bleibenden Gesundheitsbeeinträchtigungen und einer damit verbundenen Minderung der Erwerbsfähigkeit und der Beeinträchtigung des allgemeinen Lebensgefühls und der Freizeitgestaltung Relevant für die Höhe des Schadenersatzanspruches sind ebenfalls die Schwere der Schuld und die eigenen Verschuldensanteile. Voraussetzung ist, dass es sich um keinen Bagatellfall handelt, sondern vielmehr eine nicht ganz unerhebliche Verletzung des Körpers oder der Gesundheit und - hieraus resultierend - eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Lebensführung des Betroffenen vorliegt. Der Anspruch ist vererblich und frei übertragbar.

Dauerhafte Beeinträchtigung

Vermehrte Bedürfnisse - Rente - Umschulung

Sind Sie durch den Unfall dauerhaft berufs- und erwerbsunfähig, kann auch der Anspruch auf eine lebenslange Rente geltend gemacht werden. Sie haben Sie Anspruch auf eine Geldrente, wenn Sie in Folge des Unfalls erhöhte Bedürfnisse wie etwa folgend genannte haben: laufende Ausgaben für eine bessere Verpflegung erhöhte Kosten für eine den Folgeschäden entsprechenden Wohnung (Umbaukosten) und Kleidung (insbesondere Schuhwerk) Aufwendungen für (orthopädische) oder sonstige Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, künstliche Gliedmaßen), Aufwendungen für Lehrkosten (z.B. Nachhilfe, Sprachtraining) Kurkosten etc. Benötigen Sie eine dauerhafter Pflege, besteht zudem ein Anspruch auf Ausgleich der Pflegekosten. Die Kosten einer beruflichen Umschulung sind zu ersetzen, wenn Sie zur Eingliederung in das Berufsleben als geeignet und wirtschaftlich vernünftig erscheinen.
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Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci

Verhinderter Erwerb

Nachteile für das Fortkommen

Wenn Sie durch den Unfall Nachteile in Ihrem beruflichen Fortkommen, heute würde man vielleicht "Karriere" sagen, haben, sind diese zu ersetzen. Hier geht es um den verhinderten oder verspäteteten Eintritt in das Berufsleben oder die Versagung eines berufliches Aufstiegs. Fälle, die immer auch mit geringerem Verdienst zu tun haben.

Ansprüche der Angehörigen des Unfallopfers

Schadensersatz bei einem Todesfall -

Ansprüche des Erben Unterhaltsansprüche

Der schlimmste Fall: Das Unfallopfer ist verstorben. Welche Ansprüche haben die Erben? Der Erbe kann die Schmerzensgeldansprüche des Verstorbenen geltend machen. Weiterhin kann der Erbe die Kosten einer standesgemäßen Bestattung geltend machen. Diese Kosten umfassen Überführungskosten, Grabstelle, Erstbepflanzung, alle Kosten rund um die Beerdigung wie Trauerkleidung, Karten, Inserate, Anreise der Trauergäste, Trauerfeier. Ebenso müssen die Aufwendungen für eine Rückführung der sterblichen Überreste eines ausländischen Staatsangehörigen in seine Heimat ersetzt werden. Wenn die Erben aufgrund des kulturellen Hintergrunds des Getöteten und sich daraus sich ergebender religiöser oder weltanschaulicher Gepflogenheiten einen Mehraufwand bei Bestattung und Trauerfeier - z.B. für Opferrituale oder Almosengaben - haben, so ist auch dieser vom Schädiger zu tragen. War der durch den Unfall Getötete zum Unterhalt verpflichtet (z.B. gegenüber Ehepartnern oder Kindern), können die Unterhaltsberechtigten eine Geldrente in Höhe der Unterhaltsverpflichtung des Verstorbenen solange geltend machen, wie sie für den Verstorbenen bestanden hätte.

Schäden von Angehörigen - Schockschäden

Sonstige Kosten

Diese Regelung gilt für nahe Angehörige, die aufgrund der Nachricht über den Unfall Schäden erleiden, die eine schwere Beeinträchtigung nach sich zieht. Ist es medizinisch notwendig, dass ein naher Angehöriger das Unfallopfer im Krankenhaus besucht und entstehen ihm hierfür Kosten, sind diese zu ersetzen.