Sozialrecht > für Unternehmer, Betriebsinhaber sowie Selbständige, Freiberufler, Künstler
direkt zu
Unternehmer und Betriebsinhaber
Erfahrung, Fachwissen und Überzeugung
Als
Betriebsinhaber
beschäftigen
Sie
gefühlt
bereits
ein
Heer
an
Beratern:
Sie
haben
einen
Steuerberater
und
einen
„Hausanwalt“.
Es
kann
aber
durchaus
die
Situation
auftreten,
in
der
ein
Fachanwalt
für
Sozialrecht
mal
einen
Blick
auf
Ihre
Angelegenheiten
werfen
sollte
(im
Vorfeld)
oder
der
im
Konfliktfall
„den
Karren
aus
dem
Dreck“
ziehen
muss.
Wie
kann
ich
als
Selbständiger
in
eine solche Lage geraten?
Hierzu
gehören
u.a.
Streitigkeiten
wegen
des
Status
von
Beschäftigten,
also
die
Frage,
ob
und
inwieweit
freie
Mitarbeiter
als
Beschäftigte
gewertet
werden
oder
ob
man
als
Selbständiger
der
Renten-, wenn nicht gar der generellen Sozialversicherungspflicht unterfällt.
Sie hatten oder haben eine Sozialversicherungsprüfung und möchten sichergehen, dass
Ihre Lohnbuchhaltung lückenlos ist und kein freier Mitarbeiter aus der Vergangenheit
mit einem Mal ein Beschäftigter im Sinne der Sozialversicherungspflicht wird?
Sprechen Sie uns gern an.
Sie sind sich unsicher, ob der Honorarvertrag wirklich dazu führt,
dass Sozialversicherungsabgaben nicht zu tragen sind?
Sie fragen sich, ob der Geschäftsführer wirklich sozialversicherfrei
bei Ihnen beschäftigt ist?
Es
gibt
hierzu
Anfrageverfahren
und
in
vielen
Fällen,
können
Gesellschafterverträge
und
-
beschlüsse
so
gestaltet
werden,
dass
eine
Sozialversicherungspflicht
nicht
eintritt
oder
–
wenn
gewünscht – gerade eintritt.
Sie fragen sich, was bei der Betriebsprüfung der Rentenversicherung auf Sie als
Betriebsinhaber bzw. Unternehmer zukommt und möchten dies im Vorfeld in enger
Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater bzw. Lohnbüro geprüft haben?
Ist Ihnen bewusst, dass Sie als Unternehmer möglicherweise Beitragspflichten
gegenüber der Künstlersozialkasse haben, obwohl Sie nie einen Künstler für Ihr
Unternehmen engagiert haben?
Sprechen Sie uns gern an,
wir begleiten regelmäßig unauffällig im Hintergrund Betriebsprüfungen.
Die Berufsgenossenschaft schreibt Sie wegen eines Arbeitsunfalles in Ihrem Betrieb an
und meint, dass Ihre Sicherheitsstandards unzureichend waren und will nun mehrere
Tausend Euro von Ihnen?
Das sollten Sie nicht ungeprüft hinnehmen.
Sie empfinden sich als Selbständiger und werden mit einem Mal mit dem
Rentenversicherungsträger konfrontiert, der meint, dass Sie für die letzten vier Jahre
Sozialversicherungsbeiträge als Versicherungspflichtiger nachzahlen müssen?
Der Bescheid weist einen Betrag von mehreren Tausend Euro aus?
Und es werden astronomische Säumniszuschläge und Zinsen verlangt?
Bevor
Sie
zahlen,
sollten
Sie
einen
Fachmann
darauf
schauen
lassen.
Es
gibt
immer
wieder
Konflikte
zwischen
Sozialversicherungsträgern
und
Freiberuflern,
hier
sind
die
Rechtsprechung
und
die
Gesetzgebung
dauernd
in
Bewegung.
Dies
betrifft
Juristen,
Ärzte,
Apotheker
und
Architekten.
Sie sind Künstler, Sie schreiben, Sie schminken, Sie fotografieren, Sie texten
… und würden so gern in die Künstlersozialkasse und die lässt Sie nicht, weil Ihnen die
Kreativität abgesprochen wird.
Verzagen Sie nicht, suchen Sie anwaltlichen Rat bei uns.
Selbständige und Freiberufler, Künstler
„Sei ein Freund der Schwachen
und liebe die Gerechtigkeit.“
Friedrich von Schiller
Besser
(und
kürzer)
kann
ich
meine
Entscheidung,
Fachanwalt
für
Sozialrecht,
zu sein, nicht erklären.
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