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Unternehmer und Betriebsinhaber

Erfahrung, Fachwissen und Überzeugung
Als Betriebsinhaber beschäftigen Sie gefühlt bereits ein Heer an Beratern: Sie haben einen Steuerberater und einen „Hausanwalt“. Es kann aber durchaus die Situation auftreten, in der ein Fachanwalt für Sozialrecht mal einen Blick auf Ihre Angelegenheiten werfen sollte (im Vorfeld) oder der im Konfliktfall „den Karren aus dem Dreck“ ziehen muss. Wie kann ich als Selbständiger in eine solche Lage geraten? Hierzu gehören u.a. Streitigkeiten wegen des Status von Beschäftigten, also die Frage, ob und inwieweit freie Mitarbeiter als Beschäftigte gewertet werden oder ob man als Selbständiger der Renten-, wenn nicht gar der generellen Sozialversicherungspflicht unterfällt. Sie hatten oder haben eine Sozialversicherungsprüfung und möchten sichergehen, dass Ihre Lohnbuchhaltung lückenlos ist und kein freier Mitarbeiter aus der Vergangenheit mit einem Mal ein Beschäftigter im Sinne der Sozialversicherungspflicht wird? Sprechen Sie uns gern an. Sie sind sich unsicher, ob der Honorarvertrag wirklich dazu führt, dass Sozialversicherungsabgaben nicht zu tragen sind? Sie fragen sich, ob der Geschäftsführer wirklich sozialversicherfrei bei Ihnen beschäftigt ist? Es gibt hierzu Anfrageverfahren und in vielen Fällen, können Gesellschafterverträge und - beschlüsse so gestaltet werden, dass eine Sozialversicherungspflicht nicht eintritt oder wenn gewünscht – gerade eintritt. Sie fragen sich, was bei der Betriebsprüfung der Rentenversicherung auf Sie als Betriebsinhaber bzw. Unternehmer zukommt und möchten dies im Vorfeld in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater bzw. Lohnbüro geprüft haben? Ist Ihnen bewusst, dass Sie als Unternehmer möglicherweise Beitragspflichten gegenüber der Künstlersozialkasse haben, obwohl Sie nie einen Künstler für Ihr Unternehmen engagiert haben? Sprechen Sie uns gern an, wir begleiten regelmäßig unauffällig im Hintergrund Betriebsprüfungen. Die Berufsgenossenschaft schreibt Sie wegen eines Arbeitsunfalles in Ihrem Betrieb an und meint, dass Ihre Sicherheitsstandards unzureichend waren und will nun mehrere Tausend Euro von Ihnen? Das sollten Sie nicht ungeprüft hinnehmen.
Sie empfinden sich als Selbständiger und werden mit einem Mal mit dem Rentenversicherungsträger konfrontiert, der meint, dass Sie für die letzten vier Jahre Sozialversicherungsbeiträge als Versicherungspflichtiger nachzahlen müssen? Der Bescheid weist einen Betrag von mehreren Tausend Euro aus? Und es werden astronomische Säumniszuschläge und Zinsen verlangt? Bevor Sie zahlen, sollten Sie einen Fachmann darauf schauen lassen. Es gibt immer wieder Konflikte zwischen Sozialversicherungsträgern und Freiberuflern, hier sind die Rechtsprechung und die Gesetzgebung dauernd in Bewegung. Dies betrifft Juristen, Ärzte, Apotheker und Architekten. Sie sind Künstler, Sie schreiben, Sie schminken, Sie fotografieren, Sie texten … und würden so gern in die Künstlersozialkasse und die lässt Sie nicht, weil Ihnen die Kreativität abgesprochen wird. Verzagen Sie nicht, suchen Sie anwaltlichen Rat bei uns.

Selbständige und Freiberufler, Künstler

„Sei ein Freund der Schwachen und liebe die Gerechtigkeit.“ Friedrich von Schiller
Besser (und kürzer) kann ich meine Entscheidung, Fachanwalt für Sozialrecht, zu sein, nicht erklären.
Bitte beachten Sie: Die Informationen dieser Seiten stellen keine Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig - überwiegend in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Constanze Zander-Böehm I Rechtsanwältin I Fachanwältin für Sozialrecht und Migrationsrecht I Hamburg Kanzlei am Winterhuder Markt Rechtsanwälte Gutmann und Zander-Böhm GbR Alsterdorfer Straße 2a 22299 Hamburg - Winterhude   Die Kanzlei befindet sich unmittelbar am Winterhuder Markt  gegenüber der Haspa im Gewerbehof.  Parkplätze finden Sie im Parkhaus im Winterhuder Forum. Datenschutzerklärung Impressum Telefon	+49 (0)40 - 414 334 500  Fax		+49 (0)40 - 414 334 510 E-Mail	kanzlei@bgzb.de  Bürozeiten: Mo-Do	9.00 bis 17.00 Uhr Fr		9.00 bis 13.00 Uhr Bitte beachten Sie die Mittagspause  von 13.00 bis 14.00 Uhr an allen Tagen.
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