Kanzlei am Winterhuder Markt
Verkehrsunfallrecht > Sachschäden
direkt zu
Am Fahrzeug
Reparatur
? Sie haben die
Wahl
!
Sie
haben
die
Wahl,
ob
Sie
die
Übernahme
der
Reparaturkosten
wünschen
oder
-
statt
der
Reparatur
-
Schadensersatz
in
Geld
durch
Zahlung
des
Netto-Betrages
der
Reparaturkosten
geltend
machen.
Das
ist
dann
die
sogenannte
"fiktive
Abrechnung".
Die
Höhe
des
Schadensatzes
richtet
sich
nach
dem
Wiederbeschaffungswert,
der
in
Art,
Alter
und
Erhaltungszustand eines gleichartigen PKW bemessen wird.
Die gegnerische Versicherung kann Ihnen nicht vorschreiben,
welche Werkstatt Sie wählen sollen.
Sie müssen bei den Reparaturkosten nicht in Vorleistung gehen.
Es ist üblich, durch eine "Reparaturkosten-Übernahmerklärung", die Ihre Werkstatt
sicherlich vorrätig hat, zu veranlassen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung
die Reparaturkosten direkt an die Werkstatt zahlt.
Die Kanzlei ist regional und bundesweit tätig
- überwiegend in
Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen,
Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,
aber auch gern in allen übrigen Bundesländern.
Totalschaden
?
Ist
Ihr
Kfz
durch
den
Unfall
so
schwer
beschädigt,
dass
keine
ordnungsgemäße
Reparatur
mehr
möglich
ist
oder
würden
die
Reparaturkosten
den
Wiederbeschaffungswert
des
Kfz
um
rund 30% übersteigen, erhalten Sie in der Regel eine finanzielle Entschädigung.
Diese
Entschädigung
wird
berechnet
nach
dem
Wiederbeschaffungspreises
Ihres
Kfz
abzüglich des Restwertes (Schrottwertes) Ihres verunfallten Wagens.
Sie
dürfen
das
Kfz
zu
dem
Restwert
veräußern,
den
der
Sachverständige
in
seinem
Gutachten
ermittelt
hat.
Zur
Sicherheit
empfiehlt
sich
dazu
ein
schriftlicher
Kaufvertrag
über
das
Unfallfahrzeug mit Ihrer Fachwerkstatt.
Restwertangebote
der
gegnerischen
Versicherer
müssen
nur
dann
beachtet
werden,
wenn
das
konkrete
Angebot
der
Versicherung
vorliegt,
bevor
das
Kfz
veräußert
wurde
und
dieses
Angebot zumutbar ist.
Wertminderung
des Kfz / merkantiler Minderwert
Ist
Ihr
Kfz
nicht
älter
als
vier
Jahre
und
ist
nicht
mehr
als
100.000
km
gefahren,
können
Sie
sich
möglichweise
neben
den
Reparaturkosten
den
sogenannten
merkantilen
Minderwert
ersetzen
lassen.
Das
bedeutet:
Würden
Sie
Ihr
Kfz
verkaufen
wollen,
würden
Sie
einen
geringeren Kaufpreis erzielen, da es ein Unfallwagen ist.
Sie
erhalten
die
Differenz
zwischen
dem
Kaufpreis,
den
das
Kfz
erzielen
würde,
wäre
es
nicht
verunfallt und dem Kaufpreis, den es als Unfallwagen einbringen würde.
Aber: Diese Regelung gilt nicht für Bagatellschäden.
Bitte beachten Sie:
Die Informationen dieser Seiten stellen keine
Rechtsberatung dar und sind ohne Gewähr.
Der Unfallwagen war ein
Neuwagen
?
Hat
Ihr
Kfz
nicht
mehr
als
1.000
km
Fahrleistung,
können
Sie
diesen
Wagen
in
Zahlung
geben.
Sie
erhalten
den
Kaufpreis
zurück,
abzüglich
eines
Nutzungsabschlages
für
die
gefahrenen
Kilometer und des erzielten Kaufpreises für den Unfallwagen.
An
anderen
Dingen wie Bekleidung, Brille etc.
Sind
andere
Gegenstände
wie
Bekleidung,
Brille,
Koffer,
Sportgeräte
etc.
bei
dem
Unfall
beschädigt
worden?
Auch
diese
Gegeenstände
sind
in
Höhe
des
Wiederbeschaffungswertes
ersatzfähig.
Kann
kein
Ersatz
mehr
geschaffen
werden,
weil
die Gegenstände nicht mehr produziert werden, ist der Anschaffungspreis maßgebend.
Es ist zehnmal leichter,
über einem Flugfeld
bei ruhiger Luft
zehn Minuten lang zu fliegen,
als ein Automobil
ebenso lange
durch eine belebte Straße
zu steuern.
Hellmuth Hirth