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Sozialrecht - Behindertenrecht - Zivilrecht - Inkasso - Ausländerrecht - Transportrecht
Bereits während des Studiums war sie am Lehrstuhl für Öffentliches Recht als Mitarbeiterin im Schwerpunkt Ausländerrecht und (europäische) Grundrechte tätig, bis 2005 war sie zudem Lehrbeauftragte der Universität Hamburg. Vor und während des Referendariats arbeitete sie bei einem Versicherungsmakler (Otto Bodis GmbH & Co. KG) im Bereich Schadenbearbeitung Transport- und Speditionsversicherung, bevor sie sich mit der eigenen Firma Schadenbüro Zander-Böhm (Schadenabwicklung und Risk Management für Spediteure und Frachtführer) selbständig machte. Während des Referendariats war sie unter anderem lange Zeit in der Kanzlei Reinfeldt & Dr. Hellgardt tätig, für die sie auch nach Zulassung als Rechtsanwältin noch als Honorarkraft mit Schwerpunkt Zivilrecht und Forderungsmanagement gearbeitet hat. 2003 gründete Rechtsanwältin Zander-Böhm nach abgeschlossenem Fachanwaltslehrgang für Sozialrecht zusammen mit Rechtsanwältin Burmeister die Kanzlei Burmeister & Zander-Böhm, die zum 1.1.2004 durch Frau Rechtsanwältin Gutmann zu einer Bürogemeinschaft erweitert wurde. Vom 01.01.2007 bis 31.09.2009 bestand die Kanzlei Burmeister - Gutmann - Zander-Böhm, die seit 01.01.2010 als Kanzlei Gutmann Zander-Böhm fortgesetzt wird. Frau Zander-Böhm ist Mitglied im RAV, im DAV und in der Arbeitgemeinschaft für Sozialrecht. Sie ist außerdem Deputierte der Justizbehörde, deputierte Anstaltsbeirätin in der JVA Fuhlsbüttel und Mitglied beim Portal Migrationsrecht. |
